Mehr Transparenz der Menschen eröffnet der Regierung bessere Möglichkeiten für Besteuerung oder Vermögensabgabe. Führt man sich vor Augen, dass aus dem Linksgrünen Lager regelmäßig darüber Verlautbarungen kommen, man müsse die Reichen stärker besteuern, wird recht schnell offenbar, was mit mehr Transparenz der Menschen erreichbar wird. Nun wird mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (FKBG) eine neue Behörde auf den Weg gebracht, die jeden Menschen unter die Lupe nehmen kann.
Die Bekämpfung von Finanzkriminalität ist ein hehres Ziel. Sie reiht sich ein in die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Unter diesen Vorwänden wurden in der Vergangenheit einige Gesetze verabschiedet, die es auch den normalen und braven Menschen in bestimmten Situationen schwermachen.
Noch mehr Bürokratie, aber mit einem Ziel
Nun soll eine neue Behörde, dem Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) mit einem Ermittlungszentrum für Geldwäsche (EZG), mit einer Personaldecke von 1.700 Beamten und Angestellten entstehen und bereits am Jahresanfang des kommenden Jahres seine Arbeit aufnehmen, die mit sämtlichen Möglichkeiten ausgestattet wird, die Vermögensstruktur eines Jeden zu ermitteln. Man könnte also ohne Übertreibung von einem Vermögensregister durch die Hintertür sprechen.
Dieses EZG wird umfangreiche Befugnisse erhalten, die denjenigen der Polizei nach der Strafprozessordnung entsprechen. Außerdem soll das EZG auch Befugnisse für sog. „Sicherungs- und Schutzmaßnahmen“ erhalten, deren Rechtscharakter gefahrenabwehrrechtlicher Art sein dürfte. Insoweit darf das EZG unter anderem Personen oder Sachen auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen, die Identität von Personen feststellen, Gegenstände sicherstellen oder Personen in Gewahrsam nehmen, wenn dies zum Schutz von wesentlichen Vermögenswerten, für Leib, Leben und Gesundheit der Beamten, aber auch zum Schutz von deren Willensentschließung und -betätigung notwendig ist. Gerade dieser letzte Anknüpfungspunkt erlaubt es der EZG, strafprozessuale Beschränkungen für Eingriffe in Rechtsgüter von Bürgern zu umgehen. Zudem sollen umfassende Regelungen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe geschaffen werden.
Insbesondere Letzteres ermöglicht es der neuen Behörde, umfassenden Informationen über Vermögenswerte zu erhalten, die über einfache Datentransfers übermittelbar sind. Dazu gehören Vermögen bei Banken, Bausparkassen und Lebensversicherungen, Aktien- und Fondsdepots, Immobilien, Stiftungen usw.
Kann man sich auf Integrität verlassen?
Diese umfassenden Befugnisse können ohne Frage effektiv zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eingesetzt werden. Schwierig ist jedoch, dass es keiner Anklage, keinem Ermittlungsverfahren oder Gerichtsbeschluss bedarf, Informationen über jemanden einzuholen. Was, wenn die Bürger grundsätzlich unter Generalverdacht gestellt und Informationen gesammelt werden? Kann man das in Zeiten wie diesen ausschließen?
Die Frage ist, wem nützt das, wenn abseits von Ermittlungen Informationen über jeden Bürger gesammelt werden? Dies würde schließlich ohne Aufsehen geschehen. Man bekäme nicht mit, wenn die Behörde einen Datensatz anlegt. Könnten diese Informationen auch zur Vorbereitung einer Sondersteuer oder Vermögensabgabe dienen? Das wäre ohne Frage möglich.
Wer sind die Reichen?
Das allgemeine Verständnis von Reichtum liegt wie üblich im Auge des Betrachters. Kaum jemand wird sich wohl als reich sehen, solange es immer andere gibt, die viel mehr Reichtum besitzen. Geht es nach dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gelten Menschen in Deutschland als reich, wenn sie das Dreifache des Medians (Median: 1.900 Euro) der Nettoeinkünfte von der Gesamtbevölkerung verdienen, also über 5.700 Euro pro Monat.
Mit 5.700 Euro kommt man sicherlich ganz gut zurecht, aber ist das tatsächlich das Bild, was wir von Reichtum haben? Diese Zahl zeigt doch vielmehr, wem es im Falle einer Vermögensabgabe oder Sondersteuer an den Kragen gehen könnte, eben nicht den Superreichen.
Bei den Superreichen wäre ohnehin nichts zu holen. Diese Menschen setzen nämlich viel Zeit ein, um sich um ihr Vermögen zu kümmern. Sie schöpfen sämtliche steuerlichen und rechtlichen Möglichkeiten aus, ihr Vermögen zu erhalten und zu schützen. Diese Vermögen liegen außerhalb der Erreichbarkeit der Behörden.
Tatsächlich sind es die normalen Menschen, die keine Zeit für den Vermögensschutz verwenden, die glauben, bei ihnen wäre ohnehin nichts zu holen. Diese Einstellung könnte sich noch als fataler Fehler erweisen, denn diese vielen kleineren Vermögen sind superleicht für Behörden zugänglich. Man bedenke, dass ab 01.01.2023 nicht nur die BBF ihren Dienst aufnimmt, am 01.01.2023 tritt auch das geänderte Lastenausgleichsgesetz in Kraft. Jeder sollte sich fragen, wozu es eine neue Version des Lastenausgleichsgesetzes in diesen Zeiten braucht.
Edelmetalle und sichere Verwahrung in der Schweiz
In Zeiten wie diesen wird die Bedeutung von Edelmetallen als Inflationsschutz und eine sichere Verwahrung außerhalb des Zugriffs Deutschlands und der EU immer bedeutender. Insbesondere in Krisenzeiten konnten Menschen diese mit Edelmetallen viel besser überstehen. Die Bullion Value hat hierfür die besten Möglichkeiten. Kommen Sie auf uns zu.
Bildrechte: Gerd Altmann from Pixabay