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Lebens- und Rentenversicherung – Der Mythos der privaten Zusatzvorsorge

01/02/2025
Lebens- und Rentenversicherung - Der Mythos der privaten Zusatzvorsorge

Die Lebens- und Rentenversicherung ist nach wie vor eine der Hauptvarianten der Deutschen, um etwas fürs Alter vorzusorgen. Die Versprechen der Branche und auch seitens der Politik sind vollmundig und bewegen auch heute noch viele Menschen, die privat vorsorgen möchten, in Lebens- und Rentenversicherungsverträge. Das Problem hierbei ist, dass man bei solch langen Laufzeiten erst sehr spät bemerkt, ob diese Verträge halten, was sie versprechen.

Eine Regel besagt, man solle nichts abschließen, was man nicht zu hundert Prozent versteht. Dieser Rat trifft vor allem auf Verträge auf Lebens- und Rentenversicherung zu, denn hier gibt es reichlich Missverständnisse, die in der Regel erst viel später auftauchen.

Mythos 1 – eine Lebens- und Rentenversicherung ist ein Sparvertrag oder eine Geldanlage

Eine sehr große Zahl an Verträgen wird in der Bank abgeschlossen. Banken sind schon lange nicht nur Banken, sondern Allfinanzinstitute, die die Produktpalette ihrer angeschlossenen Partnergesellschaften mit anbieten können. Alles aus einer Hand – und damit Sie es nicht falsch verstehen – das ist sehr gut so.

Da also Lebens- und Rentenversicherungen auch in einer Bank oder Sparkasse angeboten werden, geht man automatisch davon aus, dass es sich hierbei um ein Spar- oder Anlageprodukt handelt – man zahlt etwas ein und bekommt später etwas raus. Das ist aber leider nicht korrekt, denn wie der Name es schon aussagt: Lebens- und Rentenversicherungen sind Versicherungen. Versicherungen decken Risiken ab und kosten einen Beitrag.

Eine Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall sichert das Risiko des Todes und des Erlebens ab. Im Todesfall wird eine Versicherungssumme für die Hinterbliebenen fällig, im Erlebensfall wird die Versicherungssumme für die versicherte Person fällig. Die Todesfallsumme wird auch dann gezahlt, wenn die versicherte Person nach Zahlung des ersten Beitrages verstirbt, also noch lange nicht genug in den Vertrag eingezahlt wurde, um die Versicherungsleistung aus eigenen Mitteln des Kunden zu zahlen. Es gibt also ein Risiko für die Gesellschaft, das sich aus einem frühen Tod der versicherten Person ergibt. Risiken werden anhand von hausinternen Sterbetafeln kalkuliert und ergeben den Risikoanteil des Beitrages.

Bei einer Rentenversicherung liegt das Risiko darin, dass die versicherte Person ab dem Zeitpunkt der Rentenzahlung Rente bekommt und vielleicht länger lebt, als die Gesellschaft kalkuliert hat.
Es geht also um eine Wette und um Wahrscheinlichkeiten. Die Versicherer bestimmen hier die Regeln und können ihre Kalkulation entsprechend vorsichtig vornehmen, damit sich das Risiko für sie minimiert. So kann es zum Beispiel sein, dass ein und der gleiche Kunde, der sowohl eine Lebens- als auch eine Rentenversicherung abschließt zwei unterschiedliche Lebenserwartungen unterstellt bekommt. Das Todesfallrisiko in der Lebensversicherung wird durch eine geringere kalkulierte Lebenserwartung größer, während das Langlebigkeitsrisiko der Rentenversicherung mit einer sehr hohen Lebenserwartung kalkuliert wird. Beides sorgt dafür, dass der Risikoanteil des Zahlbeitrages ansteigt und der Sparanteil dadurch sinkt.

Mythos 2 – Der eingezahlte Beitrag wird mit dem Garantiezins verzinst

Bei Abschluss wird in der Regel ein Garantiezins und meist eine Überschussbeteiligung als Positivargument in die Waagschale geworfen. Über die letzten 20 Jahre ist der Garantiezins für Neuverträge kontinuierlich gesunken. Derzeit liegt er bei 0,25 Prozent, soll aber in diesem Jahr wieder auf 1 Prozent ansteigen.

Weil diese Verträge allgemein als Sparvertrag oder Geldanlage betrachtet werden, entsteht der Eindruck, dass das eingezahlte Geld mit diesem Zinssatz verzinst wird. Wie Sie aber aus Mythos 1 erfuhren, stimmt das leider nicht, denn vom Zahlbeitrag geht der Risikokostenanteil ab. Und aus den ersten Abschnitten dieses Textes wissen Sie, dass es auch stattliche Kosten gibt, die Sie bezahlen müssen. Das sind übrigens nicht nur die Provisionen, sondern auch Verwaltungspauschalen, die jedes Jahr fällig werden. Auch diese Positionen gehen vom Zahlbeitrag ab.

Der klägliche Rest, der übrigbleibt, ist der Sparanteil, der verzinslich angelegt wird. Dieser Anteil ist jedoch viel geringer als das, was ein Kunde einzahlt.

Vor allem ältere Verträge mit höheren Garantiezinsen müssen nicht automatisch besser sein, denn früher waren die Kosten auch merklich höher. Ein Vertrag mit einem Sparanteil von z.B. 60 Prozent (Zahlbeitrag abzüglich Risiko- und Verwaltungskostenanteil) und einem Garantiezins von z. B. 4 Prozent rentiert sich auf den Zahlbeitrag bezogen auch nur mit 2,4 Prozent. Bei nur 1% Garantiezins und 80 Prozent Sparanteil liegt man bei 0,8 Prozent. Dass damit Versorgungsziele schwer erfüllbar sind, dürfte auf der Hand liegen.

Mythos 3 – Lebens- und Rentenversicherungen sind sicher

Zu diesem Mythos könnte man an dieser Stelle seitenlag abhandeln, warum dem nicht so ist. Im Begriff Versicherung steckt das Wort „sicher“. Allein der Begriff Lebensversicherung ist einer der genialsten Marketingtricks auf der Welt. Er suggeriert, man könne mit diesen Verträgen das Leben sichern.

Wir werden uns auf drei Umstände konzentrieren, die belegen, dass es mit der Sicherheit leider nicht so weit her ist.

a) Die Zielanlagen
Der Gesetzgeber schreib den Versicherern mit Anlagerichtlinien vor, wie sie den Deckungsstock (das ist das Geld der Versicherten) anlegen dürfen. Im Resultat kaufen die Gesellschaften in großem Umfang Staatsanleihen, denn diese sind bekanntlich mündelsicher, richtig? Leider falsch! Seit 2013 gilt für alle EU-Staatsanleihen die sogenannte Collective Action Clause (Quelle: Wikipedia). Diese ermöglicht es Staaten bei einer Staatspleite, die Rücknahme und Auszahlung der Anleihegegenwerte zu verweigern. Damit sind EU-Staatsanleihen ausfallgefährdet und nicht mehr mündelsicher.

b) Geldwerte
Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sind Papierversprechen in Form eines Nominalwertes (Versicherungssumme) und einer Währung (z.B. Euro). Die Kaufkraft von Geldwerten ist nicht konstant. Langfristig sinkt die Kaufkraft und gefährdet das Vorsorgeziel.

c) Insolvenzgefahr
Die Gesellschaften sind Unternehmen und können damit auch durch Misswirtschaft oder Bilanzierungsprobleme in eine Insolvenz geraten. Der § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (Quelle: DeJure.org) erlaubt es dann den Anbietern Leistungen zu kürzen (sogar bis auf null) oder auszusetzen. Die Verträge sind dann unkündbar und die Beiträge müssen in vollem Umfang weitergezahlt werden.

Mythos 4 – Bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen macht man hohe Verluste

Dieser Mythos hält sich sehr stark im Bewusstsein der Menschen. Nichts ist schlimmer, als Verluste zu machen. Man hält lieber an einem unrentablen Vertrag fest, als einen Verlust zu realisieren. Sie lesen richtig, den Verlust realisieren Sie bei Kündigung nur. Die Ursache für diesen Verlust ist nicht die Kündigung, sondern der Abschluss.

Mythos 5 – Mit einer Beitragsfreistellung könne man den Verlust wieder reinholen

Ein Verlust ist ein Verlust, damit muss man sich leider anfreunden. Und ein unrentabler Vertrag, bleibt ein unrentabler Vertrag – egal, ob man ihn weiter bedient oder beitragsfrei ruhen lässt. Auch ein ruhender Vertrag hat Verwaltungs- und Risikokosten, die sich die Gesellschaft bezahlen lässt.

Ein Schimmer Hoffnung am Horizont

Die gute Nachricht hier ist, dass sich sehr viel in der Rechtsprechung zugunsten der Versicherten getan hat. Die Praktiken der Gesellschaften wurden viel zu lange geduldet und viele Situationen, bei denen die Anbieter das Gesetz gebeugt, manchmal sogar gebrochen haben, sorgen dafür, dass unzufriedene Versicherungskunden entschädigt werden können.

Immer mehr Menschen bemerken, dass die vollmundigen Versprechen bei Abschluss der Realität nicht standhalten und suchen einen Ausweg aus den Verträgen, weil sie mit dem Guthaben besseres vorhaben.

Es gibt Firmen, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben und damit Menschen aus Verträgen heraushelfen können. Sie kaufen die Verträge an, so dass man als Kunde mehr herausbekommt, als wenn man auf eigene Faust kündigt und versuchen dann über den Rechtsweg noch Mehrerlöse zu erstreiten. Vielleicht ist ein Ende mit Schrecken an dieser Stelle besser als ein Schrecken ohne Ende.

Die Bullion Value kann Ihnen ggf. bei der Wiederanlage behilflich sein. Sprechen Sie uns an.

Bildrechte: Bruno from Pixabay

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