Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Bullion Value KG (BV) ist ein Edelmetallhändler, eine Anlageberatung findet nicht statt. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Käufe und Verkäufe von Gold, Silber und anderen Edelmetallen, die BV für Kunden vornimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen von unternehmerischen Kunden werden ausgeschlossen.

Vertragsabschluss

Der Kunde gibt die Bestellung schriftlich auf und ist an die in seiner Bestellung genannten Bedingungen bis zur Annahme oder Ablehnung durch BV, längstens für 14 Tage, rechtlich gebunden. Da Preise für Edelmetalle schwanken, sind vorvertraglich von BV genannte Preise unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von BV genannten Vertragsbedingungen und Preise. Eine aktuelle Preisliste wird dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Vertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, auf die kein Einfluss besteht.

BV übernimmt keine vertragliche Verpflichtung zum Rückkauf erworbenen Goldes, Silbers oder Edelmetalls.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat sich gegenüber BV bei Abschluss des Vertrages durch Vorlage eines wirksamen Personalausweises oder eines vergleichbaren Ausweisdokuments zu identifizieren. Er verpflichtet sich zur Einhaltung aller in Zusammenhang mit dem Abschluss der Verträge stehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, BV als Güterhändler gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 16 GWG alle nach dem GWG erforderlichen Daten bei Abschluss des Vertrages zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat den Kaufpreis im Voraus zu entrichten. Denn der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis lässt sich nur durch eine rechtzeitige Zahlung sicherstellen. Durch Zahlungsverzug des Kunden kann sich der Kaufpreis ändern. Hat der Kunden den Kaufpreis nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages entrichtet, kann BV von dem abgeschlossenen Kaufvertrag zurücktreten und von ihm eine Rücktrittskostenpauschale in Höhe von 1% des Kaufpreises verlangen.

Verwahrung

Die Edelmetalle werden in der Schweiz über die Martellus Capital AG kostenpflichtig eingelagert. Die Martellus Capital AG ist ein durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkannter Vermögensverwalter nach Art 2 Abs. 1 FINIG und erfüllt die Anforderungen des schweizerischen BundesG vom 15. Juni 2018 über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG; SR 950.1). Für die Einlagerung gilt Schweizer Recht.

Lagerstätten sind nach Wahl des Kunden entweder die UBS oder ein Zollfreilager. In beiden Fällen erfolgt die Einlagerung als Sammellagerung im Namen der BV, aber für Rechnung des Kunden nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste der BV. Der Kunde erteilt BV hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB eine Vollmacht zur Abgabe aller in diesem Zusammenhang notwendigen Erklärungen. Die Edelmetalle sind versichert und als rechtliches Sondervermögen vom sonstigen Vermögen des Lagerhalters bzw. Verwahrers getrennt. Im Insolvenzfall es nicht zur Insolvenzmasse. BV übernimmt die Bezahlung der Tresormiete bzw. Lagervergütung. Im Verhältnis zum Kunden gilt ausschließlich die mit BV vereinbarte Lagervergütung.

Vertreter und Legitimationsurkunden

Der Kunde kann gegenüber BV Vertreter benennen, die legitimiert sind, so lange die Vollmacht nicht schriftlich widerrufen wurde. Nach dem Tode des Kunden kann BV zur Klärung der Berechtigung Dritter die Vorlage eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder einer ähnlichen Urkunde verlangen.

Abtretung

Im Hinblick auf die Legitimationserfordernisse (Zi. 3 Abs. 1) ist eine Abtretung oder eine Verpfändung von dem Kunden gegenüber BV zustehenden Ansprüchen nur wirksam, wenn der neue Gläubiger gegenüber BV alle nach dem GWG erforderlichen Daten vorlegt.

Pfandrecht

BV hat als Lagerhalter für alle Forderungen gegenüber dem Kunden ein gesetzliches Pfandrecht gemäß § 475b HGB. Soweit ein gesetzliches Pfandrecht nicht besteht, wird hiermit ein vertragliches Pfandrecht an der Lagerware vereinbart.

Im Falle des Verzuges des Kunden mit der Zahlung Tresormiete / Lagervergütung wird BV ermächtigt, fällige Vergütungsansprüche durch Entnahme aus dem physischen Edelmetallbestand zu befriedigen.

Haftung

Die Haftung der BV für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

Kündigung und Gerichtsstand

Dieser Vertrag ist für den Kunden wie auch für BV jederzeit kündbar (§ 627 BGB). Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Er richtet sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Hamburg. BV ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

Quickborn, im August 2025