Rücknahme von Fondsanteilen, also der Verkauf der Anteile, ist seitens des Gesetzgebers nur eine Option. Dieser Sachverhalt ist kaum bekannt, gewinnt jedoch angesichts der sich immer deutlicher zeigenden Verwerfungen im Finanzsystem immer mehr an Relevanz. Die Kernfrage ist, was machen Sie, wenn Sie Ihre Fondsanteile verkaufen wollen, aber nicht können?
Aktienfonds sind grundsätzlich börsentäglich handelbar. Ein Aktienfonds zeichnet sich im Vergleich zum Erwerb von Einzelwerten dadurch aus, dass sehr viele Aktien gekauft werden und dadurch eine viel größere Risikostreuung gegeben ist. In normalen Zeiten funktioniert das auch bestens. Aber was passiert, wenn keine normalen Zeiten vorherrschen?
Der größte Risikofaktor bei einer Aktienanlage sind die menschlichen Emotionen. Man kann ein eindeutiges Muster beobachten. Steigen die Aktien, springen immer mehr Menschen auf den Zug auf und investieren in Aktienfonds. Sie wollen bei dem Boom dabei sein.
Darunter befinden sich auch sehr viele unerfahrene Anleger, die oft erst dann ansteigen, wenn die Börsen über längere Zeiträume gut gelaufen sind. Die anfängliche Skepsis weicht dann der Gier. Der Einstieg erfolgt dann in der Regel zu einem Zeitpunkt, an dem die Märkte schon einige Zeit große Kursentwicklungen hingelegt haben, an denen die Märkte bereits vor dem Zenit stehen.
Es entwickelt sich dann eine Art Eigenleben. Immer mehr dieser unerfahrenen Anleger kauft dann Aktien oder Aktienfonds und das treibt die Kurse aufgrund der hohen Nachfrage weiter nach oben. Doch kein Markt steigt nur. Es gibt immer auch eine Gegenbewegung.
Setzt diese Gegenbewegung ein, ändert sich gerade bei unerfahrenen Anlegern die Stimmung. Die Anteile werden regelmäßig beobachtet und in Geld umgerechnet. Nähert sich der Depotwert dann dem Betrag, den man anfänglich investierte, setzt die Nervosität ein. Die Hoffnung ist, dass der Depotwert den Investitionsbetrag nicht unterschreitet, denn dann macht man ja Verlust.
Einen Verlust macht man grundsätzlich nur dann, wenn man sich dann von seinen Anteilen trennt und zu einem geringeren Kurs verkauft. Es ist also die Entscheidung, die diesen Buchverlust in einen realen Verlust umwandelt. Doch das haben unerfahrene Anleger selten auf dem Schirm. Für die zählt das Jetzt und wenn der Depotwert in Geld geringer als die Einzahlungen sind, ist dieser Verlust in deren Vorstellung bereits real.
Doch das ist noch nicht der Punkt, an dem Verkauft wird, denn die Hoffnung, dass sich die Kurse in Kürze erholen, ist noch stärker als die Angst um das Geld. Tritt dann aber diese Erholung nicht ein, kippen viele Anleger um und verkaufen. Sie wollen retten, was noch zu retten ist, denn sie haben nicht auf dem Schirm, dass nach jedem Kurseinbruch immer auch wieder eine Erholung erfolgt. Sie geben sich diese Zeit nicht.
Dieses Anlegerverhalten ist bekannt und wird sich vermutlich niemals ändern. Während der erfahrene Anleger Kursrückgänge für Nachinvestitionen ausnutzt, bekommen unerfahrene Anleger das große Flattern. Innerhalb dieser ganz normalen Größenordnungen ist die Rücknahme von Fondsanteilen überhaupt kein Problem. Meist werden Abverkäufe von unerfahrenen Anlegern begleitet von Käufen anderer Anleger. So gleicht sich das alles aus und es kommt zu keiner größeren Rücknahme von Fondsanteilen seitens der Anleger.
Was passiert aber, wenn die Kursrückgänge unverhältnismäßig stark ausfallen? Hier trennt sich dann unter den erfahreneren Anlegern auch die Spreu vom Weizen. Wer hat die stärksten Nerven und wer kippt um und beginnt mit panischen Verkäufen?
Wenn die Verkäufe eine Größenordnung erreichen, an der ein Fonds unter Verkaufsdruck gerät, kann eine Situation eintreten, wo die schnelle Beschaffung ausreichender Liquidität eingeschränkt wird. Hier wäre die Rücknahme von Fondsanteilen schwierig und für so einen Fall hat der Gesetzgeber vorgesorgt.
Im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) heißt es in Paragraf 98, Absätze 2 und 3, dass die Rücknahme von Fondsanteilen ausgesetzt werden kann. Sowohl die Kaptitalanlagegesellschaft als auch die Finanzaufsicht kann die Rücknahme von Fondsanteilen aussetzen. Was man in der Gesetzesvorlage jedoch nicht findet, sind Gründe oder Situationen, die so eine Maßnahme rechtfertigen. Das eröffnet der Gesellschaft oder der Finanzaufsicht entsprechend große Ermessenspielräume. Welche Situation könnte denn Auslöser für so eine Entscheidung sein?
Vielleicht wäre es sinnvoll, angesichts der aktuell angespannten Lage im Finanzsystem, die Gewichtung seiner Anlagestrategie zugunsten der Edelmetalle zu verschieben, um so einer Situation vorzubeugen. Bei physischen Edelmetallen stellt sich so eine Frage gar nicht. Man kauft sie und besitzt sie – Ende aus.
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Bildrechte: Bernd Liebl, Magdeburg