Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Vertragsabschluß mit der Bullion Value KG erklärt der Kunde sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden.
Der Kunde darf sich darauf verlassen, daß die Bullion Value KG seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erfüllt.
I. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Angebote der Bullion Value KG im Rechtsverkehr mit dem Kunden. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(2) Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB enthalten können.
II. Vertragsschluß & Gebühren
(1) Die Angebote der Bullion Value KG sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst mit schriftlicher Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) der Bullion Value KG zustande.
(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Edelmetalle von der Bullion Value KG je am 15. und zum letzten Tag des Monats gekauft bzw. verkauft werden. Es gelten immer nur die für diesen Tag gültigen Ankaufskurse der Edelmetalle. Kurse bei Vertragsunterzeichnung oder Kündigung sind für den Vertrag nicht relevant und können daher nicht als Vertragsgrundlage verwendet werden. Fällt der 15. oder letzte Tag des Monats auf einen Samstag, Sonntag, bundesweiten gesetzlichen Feiertag oder einen anderen Tag, an dem aus sonstigen Gründen kein Handel betrieben wird, erfolgt der An- bzw. Verkauf am darauf folgenden Handelstag. Diese Regelung erstreckt sich ebenso auf handelsfreie Tage und gesetzliche Feiertage der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Nur wenn alle für den Ankauf benötigten Unterlagen (Personalausweiskopie, Kundenprofil, Kaufauftrag sowie der Geldeingang der Gesamtsumme laut Kaufauftrag) mindestens zwei Tage vor dem Ankaufsdatum bei der Bullion Value KG eingegangen sind, werden wir den Kunden bei dem entsprechenden Ankauf berücksichtigen. Treffen Gesamtsumme oder die Unterlagen verspätet ein so wird der Ankauf zum nächsten Termin berücksichtigt.
(3) Die Bullion Value KG macht darauf aufmerksam, dass die Tresormiete auf den jeweils aktuellen Depotwert vorschüssig halbjährlich fällig ist. Die Staffelung beläuft sich auf:
- 1.6% p.a. bei postalischer Korrespondenz
- 1.5% p.a. bei Korrespondenz via E-Mail und/oder Tresormiete per Entnahme
- 1.4% p.a. bei Nutzung des Online-Depots und ausschließlicher Korrespondenz via E-Mail.
Diese Kondition gilt, sobald der Kunde den Kaufauftrag entsprechend ausfüllt. Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät spätestens 21 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Bei ausbleibender Zahlung wird die Bullion Value KG den fälligen Betrag mit dem aktuellen Depotwert des Kunden verrechnen. Die Verwaltungsgebühr ist in keinem Falle rückerstattungsfähig. Tresormiete wird fällig beim Ankauf sowie an den Stichtagen (1.4/1.10) eines Jahres. Zur Errechnung der Verwaltungsgebühren wird der London Gold Fix (P.M.) und der London Silver Fix bzw. beim Ankauf der Ankaufskurs für die Bewertung des Depotwertes herangezogen. Sofern die Tresormiete nicht per Entnahme gezahlt wird, überweist der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist auf das Konto der Bullion Value KG (IBAN: DE 86 2008 0000 0933 5201 01, BIC DRESDEFF200) und nicht auf das Investitionskonto.
(4) Sofern der Kunde im Kaufauftrag oder nachträglich die schriftliche Korrespondenz und Zustellung aller betreffenden Dokumente (Bestätigungen, Rechnungen und ggf. Mahnungen, Depotberichte) via E-Mail gewünscht hat bzw. das Online-Depot aktiv nutzt, ist er dazu verpflichtet, ein E-Mail-Postfach mit einer ausreichenden Größe vorzuhalten. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass der Kunde etwaige Spamfilter-Einstellungen seitens des zuständigen Providers überprüft hat, um die Zustellung der E-Mails durch die Bullion Value KG sicherzustellen.
(5) Sämtliche Einkaufs- und Verkaufspreise beinhalten bankenübliche Handlingsgebühren, welche im Ankauf- und Verkaufskurs enthalten sind.
(6) Silber ist in physischer Form in Barren ab 100g verfügbar. Sollte der Kunde einen Verkauf oder die physische Auslieferung seiner Edelmetalle wünschen, werden Silberanteile auf 100g abgerundet.
(7) Bei der physischen Abholung in Kreuzlingen fallen pauschal CHF 30.- an die der Kunde entrichten muss. Des Weiteren muss bei Ausfuhr der Edelmetalle aus der Schweiz die jeweils gültige gesetzliche MwSt. des Einfuhrlandes abgeführt werden (aktuell in Deutschland, Gold: 0%, Silber 19%). Die bereits entrichtete MwSt. (aktl. Silber 8%) erstattet die Bullion Value KG nach Vorlage der Abholbestätigung und der Zolldokumente.
III. Insolvenzschutz & Risiken
(1) Bei den von der Bullion Value KG verwalteten Anlagen handelt es sich um Sondervermögen der Anleger, welches rechtlich vom Vermögen der Bullion Value KG getrennt ist.
(2) Bei einer Insolvenz der Bullion Value KG oder der Bank bleibt das Vermögen der Anleger unberührt und wird von der Insolvenzmasse als Sondervermögen ausgesondert. Im Todesfall tritt automatisch die Bank als Vermögensverwalter ein.
(3) Edelmetalle unterliegen Schwankungen. Wir geben daher ausdrücklich zu bedenken, dass der Handel mit Edelmetallen grundsätzlich mit Risiken verbunden ist. Auf das Kursänderungsrisiko und das Risiko rückläufiger Anteilspreise wird ausdrücklich hingewiesen. Für durch diese Risiken eingetretene Schäden haftet die Bullion Value KG nicht.
IV. Kündigungsrecht
(1) Sowohl der Kunde als auch die Bullion Value KG können die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne trennbare Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregel vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für ein Geschäft eine Laufzeit oder eine von Abs. (1) abweichende Regelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden auch unter Berücksichtung der berechtigten Belange der Bullion Value KG, unzumutbar macht , die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Gleiches gilt für die Kündigung seitens der Bullion Value KG.
V. Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse
(1) Die gegenüber der Bullion Value KG bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse gelten, bis ihr eine schriftliche Mitteilung über das Erlöschen oder eine Änderung schriftlich zugeht. Dies gilt auch, wenn die Befugnisse in einem öffentlichen Register eingetragen sind und eine Änderung veröffentlicht ist.
(2) Der Kunde trägt den Schaden, der daraus entsteht, dass die Bullion Value KG von einem eingetretenen Mangel in der Handlungsbefugnis seines Vertreters keine Kenntnis erlangte.
VI. Legitimationsurkunde
(1) Nach dem Tode des Kunden kann die Bullion Value KG zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckungszeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen. Die Bullion Value KG kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckungszeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie von der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird.
(2) Die Bullion Value KG ist berechtigt, auch die in Urkunden nach Absatz 1 Satz 2 als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichneten Personen als Berechtigte anzusehen, insbesondere sie verfügen zu lassen und mit befreiender Wirkung an sie zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Bullion Value KG die Unrichtigkeit oder Unwirksamkeit dieser Urkunden kannte oder infolge Fahrlässigkeit nicht kannte.
VII. Haftungsbegrenzung und Schadensersatzansprüche
(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(3) Die Bullion Value KG haftet nicht für Schäden die durch Höhere Gewalt verursacht worden sind.
(4) Sofern der Kunde den Online-Depotservice der Bullion Value KG nutzt, haftet Bullion Value KG nicht für Fehlfunktionen des Internets, das Verschulden technischer Dienstleister oder die verzögerte Aktualisierung der online verfügbaren Daten. Vor Anlageentscheidungen sollte daher immer der persönliche Kontakt zu den Mitarbeitern der Bullion Value KG gesucht werden.
VIII. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht des Kunden
(1) Die Bullion Value KG führt die Aufträge des Kunden mit der größtmöglichen Sorgfalt aus. Für den Kunden bestehen seinerseits besondere Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten:
a) Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen
Der Bullion Value KG sind unverzüglich schriftlich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, so z.B. Änderung des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden oder der für ihn zeichnungsberechtigten Personen, sowie Änderung die der Bullion Value KG bekannt gegebenen Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse. Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die Tatsachen in öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlicht werden.
b) Eindeutige Angaben bei Aufträgen und Weisungen
Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
c) Unverzügliche Reklamation
Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse, Lastschriften, Edelmetallaufstellungen oder sonstige Mitteilungen der Bullion Value KG, sowie Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Auftragserfüllung durch die Bullion Value KG müssen unverzüglich erhoben werden.
(2) Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten gehen zu Lasten des Kunden.
IX. Ratierliche Kaufaufträge
(1) Mit Abschluss eines ratierlichen Gold- bzw. Silberkaufauftrages verpflichtet sich der Kunde, den vereinbarten Sparbetrag monatlich an die Bullion Value KG zu entrichten. Der vereinbarte Sparbetrag beträgt bei allen ratierlichen Kaufaufträgen (Gold-, Silber- und Junior) mindestens EUR 50,00 monatlich. Eine Erhöhung oder Reduzierung des Sparbetrages ist jederzeit über das Änderungsformular möglich. Der Kunde erhält jährlich automatisch einen Jahresdepotbericht der alle getätigten Transaktionen, Kosten sowie den aktuellen Bestand ausweist und grafisch visualisiert.
(2) Eine Aussetzung des Sparbetrages ist gegen eine Gebühr (EUR 25.- bis sechs Monate, EUR 50.- bis 12 Monate) jederzeit möglich. Die Gebühr wird bei Wiedereinsetzen bzw. bei der Kündigung fällig. Der ratierlicher Kaufauftrag darf maximal 12 Monate ruhen. Wird der ratierliche Kaufauftrag im 13. Monat nach Aussetzung nicht fortgefahren so kann die Bullion Value KG den ratierlichen Kaufauftrag kündigen. Ggf. tritt dann Punkt (13) in Kraft.
(3) Es gelten für die ratierlichen Kaufauftträge geltend Mindestlaufzeiten von 24 Monaten (ratierlicher Gold- und Silberkaufauftrag) und 60 Monaten (ratierlichen-Junior-Kaufauftrag). Hierbei gilt nicht die Zeit als Maßstab, sondern die Einzahlungen. D.h. bei einem ratierlichen Kaufauftrag müssen 24 Raten geleistet werden, beim ratierlichen Junior-Kaufauftrag 60 Raten. Nach der Mindestlaufzeit des ratierlichen Kaufauftrages gilt dieser als Vertrag ohne Laufzeit und ist somit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen kündbar.
(4) Mit Abschluss eines „ratierlichen Kaufauftrages“ verpflichtet sich der Kunde, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Der Kunde wird eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen, es sei denn, Bullion Value KG stimmt ausnahmsweise der Zahlung per Überweisung zu. Bullion Value KG behält sich den jederzeitigen Widerruf dieser Zustimmung vor. Abhängig von der gewählten Zahlungsart können dem Kunden weitere Kosten bei seinem Finanzdienstleister entstehen.
(5) Die Raten für den Kaufauftrag sind jeweils zum 5. eines Monats ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, zieht die Bullion Value KG den Rechnungsbetrag zum 5. eines Monats im Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein. Sollte der Kunde keine Einzugsermächtigung erteilt haben, muss der Rechnungsbetrag spätestens zum 12. eines Monats auf dem im Kaufauftrag angegebenen Konto der Bullion Value KG gutgeschrieben sein.
(6) Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder des Verschuldens der kontoführenden Bank/Kreditinstitut zurückgereichte Lastschrift erhebt die Bullion Value KG einen Pauschalbetrag i. H. v. EUR 8,00 für die Rücklastschrift. Dieser Betrag wird bei der nächsten Abbuchung mit berücksichtigt. Die Abschlussgebühr wird zusammen mit der Sparrate eingezogen.
(7) Der Kunde wird der Bullion Value KG unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung anzeigen. Die Anzeige muss in jedem Fall schriftlich, vorzugsweise über unser Änderungsformular erfolgen.
(8) Von der monatlich geleisteten Investitionssumme werden jeweilig die Tresormiete (monatlich nachschüssig, Kursstichtag 12. eines Monats) sowie das Vertragsagio eingezogen. Bei Silber wird darüber hinaus die MwSt. (aktuell 8% in der Schweiz) von der Sparrate eingezogen.
(9) Der Investitionsbetrag wird jeweils zum 15. (bzw. zum nächsten Werktag) eines Monats in physisches Edelmetall investiert und in einer Schweizer Kantonalbank mit Staatsgarantie gelagert.
(10) Beim Edelmetallankauf über ratierliche Kaufaufträge wird hinsichtlich des Goldes auf 0.1g sowie bei Silber auf 1g zu Gunsten des Kunden kaufmännisch gerundet.
(11) Der Inhaber (Antragsteller) beim ratierlichen Junior-Kaufauftrag muss beim Vertragsabschluss minderjährig sein, d.h. dass 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(12) Die Tresormiete beträgt zum Start des ratierlichen Goldkaufauftrages 1,3% (Junior-Kaufauftrag: 1,2%). Jedes Jahr wird dieser Tresormietensatz um 0,05% reduziert, bis auf 0,4%. Die Tresormiete wird monatlich nachschüssig von der Rate abgezogen, ohne dass eine gesonderte Abrechnung erfolgt. Die Beträge sind dem jährlichen Depotbericht zu entnehmen.
(13) Die Abschlussgebühr beträgt 8 Monatsbeiträge. Daneben ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 50,00 und eine jähliche Verwaltungsgebühr von € 20,00 fällig.
(14) Die angesparten Edelmetalle können nach der Mindestlaufzeit ausgezahlt oder abgeholt werden. Die angesparte Menge bei Auflösung des Vertrages wird bei Gold auf 1g, bei Silber auf 100g abgerundet.
(15) Bei vorzeitiger Auflösung des ratierlichen Kaufauftrages wird generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des aktuellen Werts, mindestens jedoch 100,00 Euro, erhoben.
X. Änderungen der AGB
(1) Bullion Value KG behält sich vor, diese AGB zu ändern. Auf Änderungen oder Einführung zusätzlicher Bedingungen wird der Kunde unmittelbar hingewiesen. Ist ein solcher Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich, wird die Bullion Value KG durch deutlich sichtbare Auslegung im Unternehmen auf die Änderung hinweisen.
(2) Ist dieser Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen drei Wochen schriftlich widerspricht. Bullion Value KG wird dann die geänderte Fassung der AGB der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
XI. Schlußbestimmungen
(1) Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, ob der Bezug des Inhalts von der Bullion Value KG aus dem In- oder Ausland erfolgt.
(2) Sitz der Bullion Value KG ist Hamburg. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Die Bullion Value KG ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, kann die Bullion Value KG an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
(4) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Quickborn im Dezember 2015