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Die Rente und ihr unvermeidbares Ende

06/09/2025
Die Rente und ihr unvermeidbares Ende

Die Rente steckt in Problemen. Seit Jahrzehnten wird vor der demografischen Entwicklung gewarnt. Zu viele Menschen erreichen das Rentenalter, zu wenige sozialversicherungspflichtige Beschäftigte müssen diese Menschen mit ihren Beiträgen finanzieren. Viele klammern sich an die Hoffnung, dass noch alles gut wird.

Die Lage der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) im Jahr 2025 gestaltet sich wie folgt.

Ausgangslage in Zahlen

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt im Umlageverfahren aus Beiträgen (aktuell 18,6 Prozent vom Bruttolohn, je zur Hälfte von Arbeitgeber/-nehmer). Da dieses Geld nicht ausreicht werden Bundesmittel zur Ergänzung gezahlt. Der Beitragssatz von 18,6 Prozent gilt seit dem 01.01.2018.
Der Bund steuert rund ein Viertel der Einnahmen bei; 2025 sind im Haushalt über 90 Mrd. Euro Grund- und zusätzliche Zuschüsse für die allgemeine Rentenversicherung plus weitere Posten veranschlagt (insgesamt über 120 Mrd. Euro für die Rentenversicherung).
Die Nachhaltigkeitsrücklage dient als Puffer; die DRV veröffentlicht laufend Stand und Monatsreichweite.

Wichtige Reformschritte seit 2000 – was sie bewirken

  • Nachhaltigkeitsfaktor (2004)
    Dämpft jährliche Rentenanpassungen in Abhängigkeit vom Verhältnis Beitragszahler/Rentner, um die Finanzierung demografiefester zu machen.
  • Regelaltersgrenze 67 (2007)
    Stufenweise Anhebung zwischen 2012–2029; zugleich Anpassungen bei vorgezogenen Altersgrenzen. Ziel: längere Lebensarbeitszeit an die steigende Lebenserwartung koppeln.
  • „Rentenpaket I“ (2014)
    u. a. Rente ab 63 (für 45 Beitragsjahre), Mütterrente I, bessere Erwerbsminderungsrenten, höheres Reha-Budget. Auswirkungen: Mehrausgaben, teils versicherungsfremd (siehe unten).
  • Flexirente (2017)
    Mehr Hinzuverdienst-/Übergangsoptionen, Anreize zum Weiterarbeiten.
  • Grundrente (ab 2021)
    Zuschlag bei langjähriger Beitragszeit mit unterdurchschnittlichem Lohn; >1 Mio. Renten mit Zuschlag bis Ende 2022. Finanzierung überwiegend aus Bundesmitteln.
  • „Rentenpaket II“ (ab 2024/25)
    Festschreibung der Haltelinie 48 Prozent beim Rentenniveau über 2025 hinaus und Aufbau eines Generationenkapitals. Wirkung: Stabileres Leistungsniveau, aber tendenziell schnellerer Beitragsanstieg in den 2030ern.

Demografie und mittelfristige Entwicklung

Mit dem Renteneintritt der „Babyboomer“ steigt der Druck auf das Umlagesystem. Mehr Rentner kommen so auf einen Beitragszahler. Das bedeutet, Beiträge und/oder Bundesmittel müssen langfristig mitwachsen. Offizielle Berichte rechnen ab 2027 mit einem ersten Beitragsanstieg; um 2029 dürfte ohne weitere Gegenmaßnahmen die Marke 20 Prozent erreicht werden.

Versicherungsfremde Leistungen – Definition, Umfang, Finanzierung

Was sind versicherungsfremde Leistungen? Es sind Leistungen, die aus der Rentenkasse entnommen wurden, aber nicht dem reinen Versicherungsprinzip entsprechen (z. B. gesellschafts-/familienpolitische Elemente, Anrechnungszeiten, Hinterbliebenenkomponenten) oder Personen ohne entsprechende Beiträge zugutekommen. Diese Leistungen sollten über Steuern (Bundesmittel) finanziert werden, nicht über Beiträge.

Wenn man sich fragt, um wieviel es sich hier handelt variieren die Schätzungen:
IMK-Studie (2018): Für 2016 versicherungsfremde Leistungen in der GRV rund 113 Mrd. Euro (enge/erweiterte Abgrenzung 90–113 Mrd. Euro); nach Abzug der Bundeszuschüsse blieben ungedeckte 26–49 Mrd. Euro, die faktisch beitragsfinanziert wären.

DRV-Angaben: Der nicht durch Bundeszuschüsse gedeckte Teil wurde für 2020 (erweiterte Abgrenzung) auf \~37 Mrd. Euro beziffert – ausdrücklich als Orientierungsgröße. Die DRV betont zugleich, dass der Bundesanteil an den Einnahmen 22 – 24 Prozent beträgt.

Die Bundesbank, der Bundesrechnungshof und der Sozialbeirat fordern, versicherungsfremde Leistungen klar zu definieren und vollständig steuerfinanziert auszuweisen, um die Beitragskasse nicht zu belasten. Forderungen sind jedoch keine Umsetzungen. Die Kürzungen/Deckelungen beim zusätzlichen Bundeszuschuss (z. B. ab 2024 ff.) verschieben die Finanzierungslasten temporär zurück in die Beitragskasse, was den Beitragssatzdruck erhöht, falls die Wirtschaftslage es nicht kompensiert. Da es mit der Wirtschaft aber seit Jahren bergab geht, wird man um Beitragssteigerungen nicht herumkommen.

Zusammenfassung der Situation

Die Leistungsseite wurde stabilisiert, v. a. durch die Haltelinie von 48 Prozent (Rentenpaket II). Das Rentenniveau ist also deutlich gesunken. Gleichzeitig wird die Finanzseite immer anspruchsvoller. Die Demografie und die Haltelinie führen zu einem höheren Beitragssatz in den 2030ern. Außerdem bleiben die Bundesmittel auf hohem Niveau, mit hoher Wahrscheinlichkeit sind sie ein wachsender Fixposten im Bundeshaushalt.

Die versicherungsfremden Leistungen bleiben ein Streitpunkt. Ohne vollständige Steuerfinanzierung dieser Elemente bleibt ein struktureller Druck auf Beiträge und die Rücklage.

Mögliche politische Stellschrauben wären, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen (arbeitsfähige Menschen in Arbeit bringen und nicht mit Bürgergeld alimentieren), Zuwanderung wirklich qualifizierter Arbeitskräfte und Stoppen der Abwanderung qualifizierter Leistungsträger aus unserem Land (dafür müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden), längere Lebensarbeitszeit/Anreize zum Weiterarbeiten (Flexirente ausbauen), Kapitalpuffer (Generationenkapital) professionalisieren, klare Trennung von Versicherungs- und Gesellschaftsleistungen im Budget. Zuletzt gehört natürlich auch die innere Sicherheit, die Bildungs- und Familienpolitik auf dem Prüfstand. Attraktive Bedingungen für Familien mit Kindern könnten das demografische Problem langfristig lösen.

Kurz- und mittelfristige Perspektive der Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung krankt nicht nur in sich. Ein Problem ist auch, dass die Altersvorsorge in Deutschland nicht vereinheitlich wurde. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, zahlt einen Satz, abhängig vom Einkommen. Für Besserverdiener ist der Beitrag jedoch nach oben gedeckelt durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Ein Teil des Einkommens wird also nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet.

Beamte zahlen gar keine Beiträge ein, erhalten aber eine erheblich höhere Pension. Diese wird komplett aus Steuern finanziert. Damit zahlen die Leistungsträger nicht nur Beiträge für ihre eigene Rente, sondern füttern die Staatsdiener über ihre Steuern mit durch. Die Frage sei gestattet, mit welcher Rechtfertigung so eine Besserstellung besteht, denn Beamte erzeugen keinerlei Wertschöpfung für das Land. Sie verwalten lediglich das Vorhandene.

Und dann sind da natürlich noch die freien Berufe, die allesamt für jeden Berufsstand ihr eigenes Versorgungswerk haben. Diese Versorgungswerke funktionieren anders als die gesetzliche Rentenversicherung, besser.

Die Politik traut sich nicht, die Rente zu reformieren. Die Politiker wissen, dass eine Reform auch mit Problemen einher geht, und belassen es daher lieber bei kleineren kosmetischen Korrekturen. So behalten Sie wenigstens ihr hochdotiertes Amt und haben die Chance zur Wiederwahl. Folglich sieht es eher düster aus.

Eigenvorsorge ist wichtiger denn je. Allerdings nur in Sachwerte, da Papierversprechen wie Politiker sind, sie versprechen viel und halten wenig, wenn es darauf ankommt. Mit Gold und Silber sind Sie auf der sicheren Seite. Wir beraten Sie dazu gern.

Bildrechte: Adobe Firefly

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