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EU-Vermögensregister machbar – Machbarkeitsstudie abgeschlossen

01/09/2024
EU-Vermögensregister machbar - Machbarkeitsstudie abgeschlossen

Nahezu jedes Land hat das gleiche Problem. Dieses Problem ist hausgemacht und wäre theoretisch leicht zu regeln: Schlechtes Geld! Jeder Euro, jeder Dollar usw. entsteht durch Verschuldung. Damit wächst der Schuldenberg an, anfangs noch überschaubar, mit fortschreitender Zeit aber immer schneller. Dazu kommen Zinsen, die für jede Schuld zusätzlich gezahlt werden müssen. Es ist ein exponentieller Prozess und das bedeutet, es wird im Zusammenbruch enden.

Dieser Zusammenbruch ist keine Option, es ist ein Event, das mit mathematischer Präzision eintreten wird. Es gibt kein Entrinnen, es gibt bestenfalls Maßnahmen, den Prozess zu verlangsamen. Eine solche Maßnahme ist eine umfassende Vermögensabgabe, um einen Teil der Schulden zu tilgen. Doch um eine Vermögensabgabe durchzusetzen, muss man erstmal genau wissen, über welche Vermögen die Menschen verfügen. Und hier kommt es ins Spiel, das geplante EU-Vermögensregister.

Mit der Begründung Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung wurden in der Vergangenheit schon zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die uns in unserer Freiheit einschränken. Dabei ist es mehr als offensichtlich, dass es hier um etwas ganz anderes geht. Nach der Salamitaktik werden unsere Rechte beschnitten, immer ein wenig mehr und gerade nur immer so viel, dass es keinen Aufschrei gibt.

Der Staat wird immer übergriffiger und die EU bringt dieses Verhalten zur Meisterschaft. Der letzte große Schlag war die Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA), einer EU-Behörde in Frankfurt am Main. Hier können umfangreiche Datensammlungen erhoben und ausgewertet werden. Und ob jemand Geld wäscht, Terror finanziert oder Steuern hinterzieht ist davon abhängig, ob er zum Verdachtsfall erklärt wird oder nicht.

Nun ist die Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines EU-weiten Vermögensregisters abgeschlossen und Spoilerwarnung, es ist möglich!

Aus dem Dokument, welches hier im Original und auf Deutsch übersetzt wurde (bei der Übersetzung haben sich die Seitenangeben verändert, deshalb beziehen sich die Angaben im Folgenden immer auf das Originaldokument), gehen drei Szenarien der Machbarkeit hervor.

Szenario eins: Schaffung neuer Register/Datenbanken auf nationaler Ebene zusätzlich zu den bestehenden Registern (wirtschaftliches Eigentum, Bankkonto) für Vermögensquellen, für die es auf nationaler Ebene keine Register gibt, und deren Verknüpfung auf europäischer Ebene zur Bildung eines EU-Vermögensregisters

Szenario zwei: Verknüpfung lediglich der bestehenden, nach EU-Recht vorgeschriebenen nationalen Register (wirtschaftliches Eigentum, Bankkonten) und Immobilienregister mit einem EU-Vermögensregister

Szenario drei: Einrichtung eines zentralen EU-Vermögensregisters, das die bestehenden Register auf nationaler Ebene miteinander verbindet und für nicht erfasste Vermögensquellen ein zentrales EU-Register/eine zentrale EU-Datenbank mit nationalen Zugangsportalen enthält

Die EU-Kommission hat vor diesem Hintergrund dem Team sieben Tasks ins Pflichtenheft geschrieben und dementsprechend hat der Bericht auch sieben Kernteile.
Erstens: Bestandsaufnahme verschiedener Vermögenswerte und Vermögensquellen.
Zweitens: Bestandsaufnahme bestehender Register und alternativer Informationsquellen.
Drittens: Bestandsaufnahme anderer potenzieller Vermögensregister.
Viertens: Operative/IT Machbarkeitsbeurteilung und Kosten-Nutzen-Analyse.
Fünftens: Rechtliche Machbarkeitsbeurteilung, EU-Rechtsrahmen und rechtliche Einschränkungen.
Sechstens: Rechtliche Machbarkeitsbeurteilung, Analyse der drei oben angesprochenen Szenarien.
Siebtens: Technische Studie, Optionen für die Gestaltung und Funktionalitäten eines EU-Vermögensregisters.

Spannend ist, dass CBDCs, speziell der geplante digitale Euro erwähnt wird. Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass CBDCs ohnehin ihre Anwender bei jeder Transaktion transparent machen. Insofern muss hier keine Erfassung für ein Vermögensregister vorgenommen werden, da die Daten eh vorhanden sind. Ein Grund mehr, diese zu boykottieren, damit die Einführung scheitert.

Wir behandeln ein paar wichtige Punkte, damit dieser Beitrag nicht ausufert. Die erste interessante Stelle findet man auf Seite 25 und noch detaillierter auf Seite 308 des Abschlussberichts. Auf den gerade erwähnten Seiten geht es um die verschiedenen Arten und Klassen von Vermögenswerten, die von einem Register erfasst werden können.

Von Lebensversicherungen über Spielgeld und Geschenkgutscheine bis hin zu Renntauben, ist alles drin. Man spricht also zunächst hier von cash in hand, cash at bank, listed securities, also Aktien an der Börse, unlisted securities, crypto coins/NFTs, properties/land, limited liability companies, in-game assets, das sind Guthaben in Computerspielen, high-value goods, z.B. Kunst, Schmuck, Antiquitäten, Sammlerstücke, Waffen, commodities, also Rohstoffe – natürlich inklusive der Edelmetalle, Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und dann noch Schließfächer bei Banken und bei Nicht-Banken.
Auf der Seite 308 geht es dann ans Eingemachte. Hier kann man beispielhaft für das Thema cash in hand, also Bargeld sehen, wie detailliert vorgegangen wurde. Da wären die financial assets, crowdfunding, Lebensversicherungen, Altersversorge, LLCs, damit sind auch grundsätzlich natürlich GmbH-Anteile und dergleichen gemeint. Gambling currency, also Spielechips aus dem Casino. Dazu gehören Geschenkgutscheine, Krypto, in-game assets, also wenn Gamer in einem Spiel Guthaben aufbauen.

Weiter geht es mit Tieren, Tauben, Pferde, exotische Tiere, Tiger und so weiter. Es folgen die commodities, da sind Edelmetalle und Rohstoffe dabei und zum Schluss noch die Schließfächer. Man hat sich also sehr viel Mühe gegeben, um keine Assetklasse zu vergessen.

Auf Seite 128 wird beispielhaft das deutsche Zentrale Fahrzeugregister als ein bestehendes System beschrieben, was als Datenquelle für ein EU-Vermögensregister dienen könnte. Im Rahmen der AMLA muss der EU-weite Zugang zu dem Register selbst ohne EU-Vermögensregister sichergestellt werden. Bemerkenswert ist hierbei, dass in dem Register der Halter registriert ist, nicht aber der Eigentümer. Der Halter wird als jemand beschrieben, der das Fahrzeug nutzen kann, nicht aber der Eigentümer.

Nach deutschem Recht ist es nicht erlaubt, dass man hier den Eigentümer erfasst. Das stellt ein Problem dar, weil es bei solchen Systemen übliche Praxis ist. Daraus ergeben sich bei all diesen Systemen entsprechende Daten-Lücken, die es zu schließen gilt, wenn man ein EU-Vermögensregister erreichten möchte, denn der Halter ist ja nicht wichtig, sondern der Eigentümer. Hier werden die Russen angesprochen. Der deutsche Staat hatte anscheinend Probleme, Fahrzeuge von Russen zu konfiszieren, weil diese Fahrzeuge in Deutschland deutsche Fahrzeughalter hatten. Das macht die Eigentumslage schwer nachvollziehbar. Das Fazit zu diesem Register lautet also:

The limitation of the national laws documenting vehicle registration in Germany seems easily the biggest obstacle to the interconnection and exchange of information on asset ownership.

Das nationale Recht in Deutschland schützt hier offensichtlich noch den Eigentümer, was als Hürde für ein mögliches allgemein verbundenes EU-Vermögensregister gesehen. Im Folgenden werden in dem Bericht sehr detailliert bestehende Register aus der EU beschrieben, wie in verschiedenen Ländern für Autos, für Immobilien, Flugzeuge, Schiffe und mögliche andere Vermögenswerte aufgebaut sind. Das Ziel sei dann, diese automatisiert zu vernetzen.

Auf Seite 131 wird die Frage behandelt, inwieweit Bargeld in einem Vermögensregister erfasst sein könnte und wie effizient das wäre. Wie nicht anders zu erwarten, kommen die Verfasser zu dem Schluss, dass dies nicht realistisch ist. Bargeld lacht!

Insoweit sind die bisherigen Maßnahmen rund ums Bargeld nachvollziehbar als da wären Bargeld nur noch bis 10.000 Euro und Identitätsverifizierung für Bargeldgeschäfte ab 3.000 Euro, anonyme Edelmetallkäufe im Tafelgeschäft unter 2.000 Euro etc.. Ein Bargeldverbot würde hier den Behörden nur allzu gut in die Karten spielen.

Tatsächlich stellt Bargeld hier die größte Hürde dar, da die Identifikation und Dokumentation von Bargeldtransaktionen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.

Zu den Edelmetallen findet man auf der Seite 226 nähere Infos. Punkt 8.1.3.5 widmet sich den Rohstoffen. Man spricht davon, dass es sinnvoll wäre, für Gold und Edelmetalle nationale Register zu schaffen, wo genau jeder Goldbesitz dokumentiert wird. Explizit werden hier übrigens nur Diamanten und Gold in Form von Barren, Nuggets und Münzen genannt. Im weiteren Verlauf wird stets von Gold und Rohstoffen gesprochen. Was Rohstoffe sind, wird auf Seite 314 in der Tabelle aufgezählt: Gold, Silber, Platin, Palladium, Kupfer, Pflanzen und elektrischer Strom.

Diese Dokumentation wäre dann zentral zu verbinden, also völlig unabhängig von einem gesamthaften EU-Vermögensregister und das deswegen, weil die Autoren des Berichtes hier Gold und Rohstoffe als eine sehr große Gefahr sehen beim Kampf gegen die Geldwäsche und gegen die Terrorismusfinanzierung.

Considering the high risk that commodities pose, as well as their characteristics which make them suitable to be easily transported across borders, and thus difficult to control, the potential solution proposed under scenario 3 could also be considered from the perspective of adequacy and suitability.

Es wird das dritte Szenario genannt, ein EU-weites zentrales Register für Gold zu schaffen, da Gold wie Cash funktioniert. Es wird nach der Verhältnismäßigkeit gefragt und wiederholt, dass Gold ein solch fundamentales Risiko darstellt bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, dass einem hier alle Mittel recht sein sollten und man muss solche Register hier schaffen, wenigstens für Gold und Diamanten.

Whilst the setting up of additional national databases could provide FIUs and competent authorities with quick and efficient access to information given the high relevance of commodities for money laundering and tax evasion, it will also impinge upon the fundamental rights of individuals.

Hier wird festgestellt und zugegeben, dass ein solches Register gegen die fundamentalen Freiheitsrechte des Einzelnen verstoßen würde.

Indeed, the collection and processing of information regarding holders and commodities will be limitation of the rights to privacy and data protection.

Datensammlungen zu Gold und Rohstoffen wären auch problematisch in puncto Privatsphäre und Datenschutz.

Given that a high number of persons may concerned as holders of commodities, this will increase the seriousness of the limitation.

Da es sehr viele Personen in der EU gibt, die Gold und Rohstoffe besitzen, macht das natürlich hier alles noch viel schwerwiegender, hier ein zentrales Register für Gold und Rohstoffe zu schaffen.
Allerdings: However, given the value of these types of assets and the high potential for use in money laundering/terrorist financing activities, the interference data subject’s rights may be considered justified and necessary to achieve the legitimate aims pursuit.

Weil Gold und Rohstoffe so häufig bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Verwendung finden, kann man diese Rechte an dieser Stelle vernachlässigen und Kontrollmechanismen bzw. ein Vermögensregister für Gold und Rohstoffe etablieren.

Was aus der Machbarkeitsstudie erkennbar ist: es gibt Vermögenswerte, bei denen die Datenerhebung sehr leicht ist und es gibt diese, wo es sehr kompliziert wird. Es wird deutlich, dass die Standard-Assets aus der Finanzdienstleistung, also Angebote von Banken, Bausparkassen, Lebensversicherungen, Börsen etc. im Grunde per Knopfdruck transparent gemacht werden können. Für einige andere Vermögenswerte existieren schon Register wie z.B. das Grundbuch und alle Vermögenswerte, die eine Zulassung benötigen (Autos, Boote, Flugzeuge usw.). Es wird ebenfalls deutlich, dass alle Vermögenswerte, die sich innerhalb der EU befinden, gefährdet sind.

Die Schlussfolgerung dürfte also sein, sein Vermögen aus der EU heraus zu schaffen und Vermögenswerte, die leicht erfasst werden können, zu meiden.

Zuletzt muss man sich aber auch ins Gedächtnis rufen, dass diejenigen, die sich mit dem Vermögensschutz befassen, eine absolute Minderheit sind. Die meisten Menschen vertrauen immer noch blind auf das Geldsystem und die Finanzunternehmen, die dafür da sind, ihnen das Geld aus den Taschen zu ziehen. Angesichts der Vermögen, die diese Bevölkerungsgruppe besitzt und bereitwillig in der Finanzdienstleistung investiert oder anlegt bzw. verleiht, hätte der Staat Zugriff auf mehr als genug Mittel, um sich zu sanieren.

Lösungen gibt es. Die Bullion Value kann hier behilflich sein. Sprechen Sie uns an.

Bildrechte: Simon from Pixabay

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        Accessibility Statement

        • bullion-value.com
        • 20/08/2025

        Compliance status

        We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.

        To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.

        This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.

        Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.

        If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email

        Screen-reader and keyboard navigation

        Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:

        1. Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.

          These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.

        2. Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.

          Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

        Disability profiles supported in our website

        • Epilepsy Safe Mode: this profile enables people with epilepsy to use the website safely by eliminating the risk of seizures that result from flashing or blinking animations and risky color combinations.
        • Visually Impaired Mode: this mode adjusts the website for the convenience of users with visual impairments such as Degrading Eyesight, Tunnel Vision, Cataract, Glaucoma, and others.
        • Cognitive Disability Mode: this mode provides different assistive options to help users with cognitive impairments such as Dyslexia, Autism, CVA, and others, to focus on the essential elements of the website more easily.
        • ADHD Friendly Mode: this mode helps users with ADHD and Neurodevelopmental disorders to read, browse, and focus on the main website elements more easily while significantly reducing distractions.
        • Blindness Mode: this mode configures the website to be compatible with screen-readers such as JAWS, NVDA, VoiceOver, and TalkBack. A screen-reader is software for blind users that is installed on a computer and smartphone, and websites must be compatible with it.
        • Keyboard Navigation Profile (Motor-Impaired): this profile enables motor-impaired persons to operate the website using the keyboard Tab, Shift+Tab, and the Enter keys. Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

        Additional UI, design, and readability adjustments

        1. Font adjustments – users, can increase and decrease its size, change its family (type), adjust the spacing, alignment, line height, and more.
        2. Color adjustments – users can select various color contrast profiles such as light, dark, inverted, and monochrome. Additionally, users can swap color schemes of titles, texts, and backgrounds, with over seven different coloring options.
        3. Animations – person with epilepsy can stop all running animations with the click of a button. Animations controlled by the interface include videos, GIFs, and CSS flashing transitions.
        4. Content highlighting – users can choose to emphasize important elements such as links and titles. They can also choose to highlight focused or hovered elements only.
        5. Audio muting – users with hearing devices may experience headaches or other issues due to automatic audio playing. This option lets users mute the entire website instantly.
        6. Cognitive disorders – we utilize a search engine that is linked to Wikipedia and Wiktionary, allowing people with cognitive disorders to decipher meanings of phrases, initials, slang, and others.
        7. Additional functions – we provide users the option to change cursor color and size, use a printing mode, enable a virtual keyboard, and many other functions.

        Browser and assistive technology compatibility

        We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).

        Notes, comments, and feedback

        Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to