Lagerung von Edelmetallen in einem Zollfreilager bringt einige Vorteile mit sich, die andere Verwahrungsformen nicht haben. Die Bullion Value KG bietet ab 2023 diese hoch attraktive Verwahrungsform an und möchte mit diesem Beitrag über die Vorteile informieren.
Wer physische Edelmetalle kauft, muss sich immer auch überlegen, wie mit den wertvollen Stücken umgegangen werden soll. Insbesondere die Verwahrung ist hier sehr wichtig, denn Edelmetalle sind wertvoll und damit ein potenzielles Ziel für Langfinger und Spitzbuben.
Zuerst steht die Frage an, in welcher Investitionsform die Edelmetalle erworben werden sollen. Werden Kunstgegenstände oder Münzen gekauft, Barren oder geht es um Schmuck? Je nach Umfang der Barren, Münzen, der Kunst oder des Schmuckes ergeben sich ganz besondere Eigenschaften in Sachen Sicherheit und Versicherbarkeit. Anleger beschränken sich in der Regel auf Barren und Anlagemünzen. Und hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Verwahrung, die jede für sich aber auch Nachteile haben kann.
Bei der Frage der Verwahrung ist die Wertdichte der verschiedenen Edelmetalle zu berücksichtigen. Gold, Platin und Palladium haben eine sehr hohe Wertdichte, brauchen also relativ wenig Platz. Silber hat aber eine vergleichsweise geringe Wertdichte. Silber ist für Anleger ein sehr attraktives Investment, denn Silber ist momentan stark unterbewertet und daher günstig im Einkauf.
Wer aber größere Geldbeträge in Silber tauschen möchte, bekommt viel Material. Die günstigsten Preise erzielt man mit großen Stückelungen, denn hier verteilen sich die Herstellungskosten am besten auf den Materialwert. Also bietet sich ein Barrenkauf in der größtmöglichen Stückelung an. Silber gibt es als Industriebarren von 5 oder sogar 30 kg Feingewicht.
Letztere Größe wird jedoch selten angeboten. Die gängigste Industriebarrengröße ist die des 15-kg-Barrens. Dieser hat jedoch Abmaße von 275 x 105 x 71 mm oder auch 230 x 98 x 78 mm, je nach Anbieter. Am 27.12.2022 kostete ein 15-kg-Silberbarren rund 14.000 Euro. Wer also größere Beträge in Silber tauschen möchte, braucht eine Menge Platz.
Der Tresor zuhause
Je nach Umfang der Edelmetalle bietet sich die Aufbewahrung von Barren, Schmuck oder Goldmünzen in einem Tresor im eigenen Haushalt an, solange die Menge überschaubar bleibt. Wer aber Silber kauft, stößt – wie gerade festgestellt – bei kleineren Tresors rasch an die Grenze des Fassungsvermögens.
Das Wichtigste bei einem eigenen Tresor ist die Diskretion. Die bloße Existenz eines Tresors lässt den Schluss zu, dass es im Haushalt Wertsachen zu holen gibt. Das macht ein Haus mit einem Tresor zu einem bevorzugten Ziel für Diebe. Ein Tresor sollte diebstahlsicher im Haus installiert sein. Wenn man ihn leicht mitnehmen kann, ergibt es keinen Sinn, einen Tresor zu haben. Er sollte am besten in eine Wand bzw. in den Fußboden eingelassen oder anderweitig fest verankert werden. Schnelligkeit ist für Diebe essenziell. Also hilft alles, was Zeit kostet.
Doch damit nicht genug. Für die Versicherung braucht man Kaufnachweise. Sämtliche Wertsachen, Barren etc. müssen aufgelistet, mit Rechnungen versehen und der Versicherung mitgeteilt werden. Diese Liste muss regelmäßig aktualisiert werden. Ersetzt wird nur, wovon die Versicherung weiß.
Bankschließfächer
Bankschließfächer sind keine besonders geeignete Möglichkeit. Zunächst besteht die Gefahr, auf dem Weg zum und vom Schließfach überfallen zu werden. Wer regelmäßig kauft setzt sich dieser Gefahr noch öfter aus.
Auch hier sollte in Höhe des Wertes des Inhalts des Bankschließfaches eine ausreichende Versicherung abgeschlossen werden. Damit vermeidet man böse Überraschungen, falls das Schließfach bei einem Überfall leergeräumt wird.
Zusätzlich sollte der Zugang zum Schließfach unabhängig von den Öffnungszeiten der Bank, am besten über einen eigenen Eingang möglich sein. Im Falle einer Bankpleite käme man sonst nicht an das Schließfach, wenn die Bank ihren Eingang geschlossen hält.
Das größte Problem ist jedoch, dass Schließfächer auf Anordnung für die Behörden geöffnet werden können. Das allein sollte ein KO-Kriterium sein.
Bankeneinlagerung
Bei der Bankeneinlagerung handelt es sich meist um einen Sammelbestand. Hier ist es unbedingt erforderlich, dass die eingelagerten Werte nicht von der Bank bilanziert werden. Tauchen die Werte doch in der Bilanz auf, gehören diese im Falle einer Bankenpleite zur Insolvenzmasse der Bank.
Werden die Werte als Sondervermögen deklariert, ist die Bankeneinlagerung eine sinnvolle Möglichkeit, da hier in der Regel bereits eine hohe Sicherheit existiert und auch für eine ausreichende Versicherung gesorgt wurde. Der Zugang zu den Edelmetallen ist allerdings nur nach Absprache und zu den Öffnungszeiten möglich. Möchte man sich also seine Werte abholen, muss das vorher organisiert werden.
Lagerung von Edelmetallen in einem Zollfreilager
Gold ist grundsätzlich beim Handel von der Mehrwertsteuer befreit. Die Weißmetalle Silber, Platin und Palladium werden beim Handel mit der ortsüblichen Mehrwertsteuer belastet. Das Zollfreilager löst das Mehrwertsteuerproblem.
Ein Zollfreilager dient der zollfreien Lagerung von Waren für Importeure und Weiterverkäufer. Wer z. B. Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium via Zollfreilager handelt, kann den Steuernachteil gegenüber dem Gold ausgleichen. Solange die Ware im Zollfreilager verbleibt, fällt keine Mehrwertsteuer an.
Die Auslieferung der Werte aus einem Zollfreilager ist jederzeit nach Terminvereinbarung möglich, zudem erhalten die Mieter jährlich einen Depotauszug sowie ein Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Allerdings wird die gestundete Mehrwertsteuer bei Auslieferung fällig. Insofern macht eine Auslieferung von Silber, Platin oder Palladium wenig Sinn. Hier bietet sich ein Tausch in Gold vor Auslieferung an. Doch warum sollte man sich überhaupt seine Werte ausliefern lassen, wenn sie im Zollfreilager sicher aufgehoben sind?
Bei Anlegern sind Zollfreilager besonders in der Schweiz beliebt, jedoch existieren auch in Deutschland, z.B. Frankfurt am Main, Zollfreilager. In Ländern wie Deutschland und Italien gab es lange Zeit Möglichkeit zum Einkauf für Gold und in den Vereinigten Staaten von Amerika war der Besitz von Gold teilweise über einige Jahrzehnte sogar streng verboten. Die Schweiz bot in den vergangenen Jahrhunderten hingegen eine durchgängige Freizügigkeit in Bezug auf den Besitz von Edelmetallen.
Die Einlagerung in einem Zollfreilager in der Schweiz hat den Vorteil, dass die Werte außerhalb des Zugriffsbereiches Deutschlands oder der Europäischen Union verwahrt werden. Im Falle einer geplanten Vermögensabgabe wäre der Zugriff also nicht möglich, solange der Eigentümer nicht freiwillig seine Vermögenswerte abgibt.
Informieren Sie sich heute noch über die Möglichkeiten, Ihre Werte in unserem neuen Zollfreilagerplatz einzulagern. Wir beraten Sie gern.
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