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Lebens- und Rentenversicherung – Der Mythos der privaten Zusatzvorsorge

01/02/2025
Lebens- und Rentenversicherung - Der Mythos der privaten Zusatzvorsorge

Die Lebens- und Rentenversicherung ist nach wie vor eine der Hauptvarianten der Deutschen, um etwas fürs Alter vorzusorgen. Die Versprechen der Branche und auch seitens der Politik sind vollmundig und bewegen auch heute noch viele Menschen, die privat vorsorgen möchten, in Lebens- und Rentenversicherungsverträge. Das Problem hierbei ist, dass man bei solch langen Laufzeiten erst sehr spät bemerkt, ob diese Verträge halten, was sie versprechen.

Eine Regel besagt, man solle nichts abschließen, was man nicht zu hundert Prozent versteht. Dieser Rat trifft vor allem auf Verträge auf Lebens- und Rentenversicherung zu, denn hier gibt es reichlich Missverständnisse, die in der Regel erst viel später auftauchen.

Mythos 1 – eine Lebens- und Rentenversicherung ist ein Sparvertrag oder eine Geldanlage

Eine sehr große Zahl an Verträgen wird in der Bank abgeschlossen. Banken sind schon lange nicht nur Banken, sondern Allfinanzinstitute, die die Produktpalette ihrer angeschlossenen Partnergesellschaften mit anbieten können. Alles aus einer Hand – und damit Sie es nicht falsch verstehen – das ist sehr gut so.

Da also Lebens- und Rentenversicherungen auch in einer Bank oder Sparkasse angeboten werden, geht man automatisch davon aus, dass es sich hierbei um ein Spar- oder Anlageprodukt handelt – man zahlt etwas ein und bekommt später etwas raus. Das ist aber leider nicht korrekt, denn wie der Name es schon aussagt: Lebens- und Rentenversicherungen sind Versicherungen. Versicherungen decken Risiken ab und kosten einen Beitrag.

Eine Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall sichert das Risiko des Todes und des Erlebens ab. Im Todesfall wird eine Versicherungssumme für die Hinterbliebenen fällig, im Erlebensfall wird die Versicherungssumme für die versicherte Person fällig. Die Todesfallsumme wird auch dann gezahlt, wenn die versicherte Person nach Zahlung des ersten Beitrages verstirbt, also noch lange nicht genug in den Vertrag eingezahlt wurde, um die Versicherungsleistung aus eigenen Mitteln des Kunden zu zahlen. Es gibt also ein Risiko für die Gesellschaft, das sich aus einem frühen Tod der versicherten Person ergibt. Risiken werden anhand von hausinternen Sterbetafeln kalkuliert und ergeben den Risikoanteil des Beitrages.

Bei einer Rentenversicherung liegt das Risiko darin, dass die versicherte Person ab dem Zeitpunkt der Rentenzahlung Rente bekommt und vielleicht länger lebt, als die Gesellschaft kalkuliert hat.
Es geht also um eine Wette und um Wahrscheinlichkeiten. Die Versicherer bestimmen hier die Regeln und können ihre Kalkulation entsprechend vorsichtig vornehmen, damit sich das Risiko für sie minimiert. So kann es zum Beispiel sein, dass ein und der gleiche Kunde, der sowohl eine Lebens- als auch eine Rentenversicherung abschließt zwei unterschiedliche Lebenserwartungen unterstellt bekommt. Das Todesfallrisiko in der Lebensversicherung wird durch eine geringere kalkulierte Lebenserwartung größer, während das Langlebigkeitsrisiko der Rentenversicherung mit einer sehr hohen Lebenserwartung kalkuliert wird. Beides sorgt dafür, dass der Risikoanteil des Zahlbeitrages ansteigt und der Sparanteil dadurch sinkt.

Mythos 2 – Der eingezahlte Beitrag wird mit dem Garantiezins verzinst

Bei Abschluss wird in der Regel ein Garantiezins und meist eine Überschussbeteiligung als Positivargument in die Waagschale geworfen. Über die letzten 20 Jahre ist der Garantiezins für Neuverträge kontinuierlich gesunken. Derzeit liegt er bei 0,25 Prozent, soll aber in diesem Jahr wieder auf 1 Prozent ansteigen.

Weil diese Verträge allgemein als Sparvertrag oder Geldanlage betrachtet werden, entsteht der Eindruck, dass das eingezahlte Geld mit diesem Zinssatz verzinst wird. Wie Sie aber aus Mythos 1 erfuhren, stimmt das leider nicht, denn vom Zahlbeitrag geht der Risikokostenanteil ab. Und aus den ersten Abschnitten dieses Textes wissen Sie, dass es auch stattliche Kosten gibt, die Sie bezahlen müssen. Das sind übrigens nicht nur die Provisionen, sondern auch Verwaltungspauschalen, die jedes Jahr fällig werden. Auch diese Positionen gehen vom Zahlbeitrag ab.

Der klägliche Rest, der übrigbleibt, ist der Sparanteil, der verzinslich angelegt wird. Dieser Anteil ist jedoch viel geringer als das, was ein Kunde einzahlt.

Vor allem ältere Verträge mit höheren Garantiezinsen müssen nicht automatisch besser sein, denn früher waren die Kosten auch merklich höher. Ein Vertrag mit einem Sparanteil von z.B. 60 Prozent (Zahlbeitrag abzüglich Risiko- und Verwaltungskostenanteil) und einem Garantiezins von z. B. 4 Prozent rentiert sich auf den Zahlbeitrag bezogen auch nur mit 2,4 Prozent. Bei nur 1% Garantiezins und 80 Prozent Sparanteil liegt man bei 0,8 Prozent. Dass damit Versorgungsziele schwer erfüllbar sind, dürfte auf der Hand liegen.

Mythos 3 – Lebens- und Rentenversicherungen sind sicher

Zu diesem Mythos könnte man an dieser Stelle seitenlag abhandeln, warum dem nicht so ist. Im Begriff Versicherung steckt das Wort „sicher“. Allein der Begriff Lebensversicherung ist einer der genialsten Marketingtricks auf der Welt. Er suggeriert, man könne mit diesen Verträgen das Leben sichern.

Wir werden uns auf drei Umstände konzentrieren, die belegen, dass es mit der Sicherheit leider nicht so weit her ist.

a) Die Zielanlagen
Der Gesetzgeber schreib den Versicherern mit Anlagerichtlinien vor, wie sie den Deckungsstock (das ist das Geld der Versicherten) anlegen dürfen. Im Resultat kaufen die Gesellschaften in großem Umfang Staatsanleihen, denn diese sind bekanntlich mündelsicher, richtig? Leider falsch! Seit 2013 gilt für alle EU-Staatsanleihen die sogenannte Collective Action Clause (Quelle: Wikipedia). Diese ermöglicht es Staaten bei einer Staatspleite, die Rücknahme und Auszahlung der Anleihegegenwerte zu verweigern. Damit sind EU-Staatsanleihen ausfallgefährdet und nicht mehr mündelsicher.

b) Geldwerte
Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sind Papierversprechen in Form eines Nominalwertes (Versicherungssumme) und einer Währung (z.B. Euro). Die Kaufkraft von Geldwerten ist nicht konstant. Langfristig sinkt die Kaufkraft und gefährdet das Vorsorgeziel.

c) Insolvenzgefahr
Die Gesellschaften sind Unternehmen und können damit auch durch Misswirtschaft oder Bilanzierungsprobleme in eine Insolvenz geraten. Der § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (Quelle: DeJure.org) erlaubt es dann den Anbietern Leistungen zu kürzen (sogar bis auf null) oder auszusetzen. Die Verträge sind dann unkündbar und die Beiträge müssen in vollem Umfang weitergezahlt werden.

Mythos 4 – Bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen macht man hohe Verluste

Dieser Mythos hält sich sehr stark im Bewusstsein der Menschen. Nichts ist schlimmer, als Verluste zu machen. Man hält lieber an einem unrentablen Vertrag fest, als einen Verlust zu realisieren. Sie lesen richtig, den Verlust realisieren Sie bei Kündigung nur. Die Ursache für diesen Verlust ist nicht die Kündigung, sondern der Abschluss.

Mythos 5 – Mit einer Beitragsfreistellung könne man den Verlust wieder reinholen

Ein Verlust ist ein Verlust, damit muss man sich leider anfreunden. Und ein unrentabler Vertrag, bleibt ein unrentabler Vertrag – egal, ob man ihn weiter bedient oder beitragsfrei ruhen lässt. Auch ein ruhender Vertrag hat Verwaltungs- und Risikokosten, die sich die Gesellschaft bezahlen lässt.

Ein Schimmer Hoffnung am Horizont

Die gute Nachricht hier ist, dass sich sehr viel in der Rechtsprechung zugunsten der Versicherten getan hat. Die Praktiken der Gesellschaften wurden viel zu lange geduldet und viele Situationen, bei denen die Anbieter das Gesetz gebeugt, manchmal sogar gebrochen haben, sorgen dafür, dass unzufriedene Versicherungskunden entschädigt werden können.

Immer mehr Menschen bemerken, dass die vollmundigen Versprechen bei Abschluss der Realität nicht standhalten und suchen einen Ausweg aus den Verträgen, weil sie mit dem Guthaben besseres vorhaben.

Es gibt Firmen, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben und damit Menschen aus Verträgen heraushelfen können. Sie kaufen die Verträge an, so dass man als Kunde mehr herausbekommt, als wenn man auf eigene Faust kündigt und versuchen dann über den Rechtsweg noch Mehrerlöse zu erstreiten. Vielleicht ist ein Ende mit Schrecken an dieser Stelle besser als ein Schrecken ohne Ende.

Die Bullion Value kann Ihnen ggf. bei der Wiederanlage behilflich sein. Sprechen Sie uns an.

Bildrechte: Bruno from Pixabay

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      Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
      ADHS-freundlicher Modus
      Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
      Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
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      Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
      Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
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        Bullion Value KG

        Accessibility Statement

        • bullion-value.com
        • 02/07/2025

        Compliance status

        We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.

        To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.

        This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.

        Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.

        If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email

        Screen-reader and keyboard navigation

        Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:

        1. Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.

          These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.

        2. Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.

          Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

        Disability profiles supported in our website

        • Epilepsy Safe Mode: this profile enables people with epilepsy to use the website safely by eliminating the risk of seizures that result from flashing or blinking animations and risky color combinations.
        • Visually Impaired Mode: this mode adjusts the website for the convenience of users with visual impairments such as Degrading Eyesight, Tunnel Vision, Cataract, Glaucoma, and others.
        • Cognitive Disability Mode: this mode provides different assistive options to help users with cognitive impairments such as Dyslexia, Autism, CVA, and others, to focus on the essential elements of the website more easily.
        • ADHD Friendly Mode: this mode helps users with ADHD and Neurodevelopmental disorders to read, browse, and focus on the main website elements more easily while significantly reducing distractions.
        • Blindness Mode: this mode configures the website to be compatible with screen-readers such as JAWS, NVDA, VoiceOver, and TalkBack. A screen-reader is software for blind users that is installed on a computer and smartphone, and websites must be compatible with it.
        • Keyboard Navigation Profile (Motor-Impaired): this profile enables motor-impaired persons to operate the website using the keyboard Tab, Shift+Tab, and the Enter keys. Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

        Additional UI, design, and readability adjustments

        1. Font adjustments – users, can increase and decrease its size, change its family (type), adjust the spacing, alignment, line height, and more.
        2. Color adjustments – users can select various color contrast profiles such as light, dark, inverted, and monochrome. Additionally, users can swap color schemes of titles, texts, and backgrounds, with over seven different coloring options.
        3. Animations – person with epilepsy can stop all running animations with the click of a button. Animations controlled by the interface include videos, GIFs, and CSS flashing transitions.
        4. Content highlighting – users can choose to emphasize important elements such as links and titles. They can also choose to highlight focused or hovered elements only.
        5. Audio muting – users with hearing devices may experience headaches or other issues due to automatic audio playing. This option lets users mute the entire website instantly.
        6. Cognitive disorders – we utilize a search engine that is linked to Wikipedia and Wiktionary, allowing people with cognitive disorders to decipher meanings of phrases, initials, slang, and others.
        7. Additional functions – we provide users the option to change cursor color and size, use a printing mode, enable a virtual keyboard, and many other functions.

        Browser and assistive technology compatibility

        We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).

        Notes, comments, and feedback

        Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to