Steuerfreies Privatvermögen aus Firmenvermögen machen, beschäftigt einige Unternehmer regelmäßig. Wenn eine Firma gut läuft, sammelt sich dort ein beachtliches Vermögen an. Mit diesem Vermögen können Investitionen getätigt werden, die das Unternehmen wettbewerbsfähig halten und damit die Existenz dauerhaft sichern. Doch manchmal kommt es vor, dass sich mehr Firmenvermögen bildet. Wenn man sich als Unternehmer Gelder in Form von Ausschüttungen auszahlen lässt, sind diese einkommenssteuerpflichtig. Deswegen werden die Gelder meist in den Firmen gelassen. Gibt es vielleicht einen anderen Weg?
Wer Edelmetalle kauft, kann diese nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr steuerfrei veräußern. Edelmetalle speichern die Kaufkraft zuverlässig und sollten daher immer langfristig gehalten werden. Hier empfehlen sich Zeiträume von mindestens 10 oder 15 Jahren.
Der Goldpreis hat per 28.03.2022 in den letzten 15 Jahren im Durchschnitt um 9,6 Prozent pro Jahr in Euro zugelegt. Der Silberpreis legte im gleichen Zeitraum im Schnitt um 9,2 Prozent pro Jahr zu. In Zahlen sieht es also so aus, dass eine Investition von beispielsweise 100.000 Euro am 28.03.2007 heute einen Verkaufspreis für Gold von 369.265,89 Euro und für Silber 239.321,51 Euro erzielt hätte.
So weit so gut. Weder die Preisentwicklung von Gold noch die von Silber kann für die Zukunft vorhergesagt werden. Allerdings ist die Preisentwicklung nur ein Teil der Wahrheit, denn Preise spielen sich in der Geldwelt ab. Ein Barren Gold oder ein Barren Silber werden nicht wertvoller, weil die Preise steigen oder wertloser, wenn die Preise fallen. Schwankende Preise sind vielmehr ein Problem der Kaufkraft des Geldes und eine Frage von Angebot und Nachfrage.
Angenommen eine Person hätte eine Firma, wäre zum Beispiel geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH oder Vorstand und Alleinaktionär einer Aktiengesellschaft. Könnte diese Person Firmenvermögen in nahezu steuerfreies Privatvermögen umwandeln?
Im Prinzip ist das sehr einfach mit Gold möglich. Der Erwerb von Gold unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, denn Gold ist Geld. Ein*e Vorstand/Vorständin oder ein*e Geschäftsführer*in könnte zum Beispiel von der Firma ein Darlehen über 15 Jahre erhalten. Angenommen, dieses Darlehen beliefe sich auf 250.000 Euro.
Für dieses Darlehen müssten Zinsen bezahlt werden. Und da die Zinsen derzeit niedrig sind, dürften beispielsweise 0,5 Prozent p.a. ausreichen, die über die gesamte Laufzeit festgeschrieben würden. Das würde eine monatliche Zinsbelastung von 104,17 Euro ausmachen, die vom Darlehensnehmer gezahlt werden müssten. Über 15 Jahre wären das insgesamt 18.750 Euro.
Damit es keine Mehrbelastung gibt, könnte das Gehalt um diese monatlichen 104,17 Euro angehoben werden. Dafür müssten dann natürlich Lohnsteuer etc. bezahlt werden. Allerdings kann man wohl davon ausgehen, dass 104,17 Euro nicht das Problem wären, die eine Gehaltserhöhung rechtfertigen würden.
Für die 250.000 Euro könnte dann Gold gekauft und für die 15 Jahre eingelagert werden. Nach 15 Jahren würde dann ein teil des Goldes im Gegenwert des Darlehens steuerfrei verkauft und das Darlehen mit einem Mal zurückgezahlt werden. Damit entfiele die Zinszahlung und die Firma hat ihr Geld zurück.
Der Rest des Goldes befände sich dann im Privatvermögen und der Verkauf wäre selbstverständlich auch steuerfrei. Würde sich der Goldpreis so entwickeln wie in den letzten 15 Jahren, läge der Restbetrag des Goldes bei 673.164,72 Euro. Selbst bei einer extrem konservativen Betrachtungsweise, also bei Verdoppelung des Geldpreises in 15 Jahren, blieben noch 250.000 Euro im Privatvermögen übrig. Fragen Sie Ihren Steuerberater, der wird es bestätigen. Die Bullion Value hat das richtige Angebot für Sie.
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