Papiergold sind Wertpapiere, die an den Goldpreis gekoppelt sind. Einige verbriefen einen Auslieferanspruch der für das Papier hinterlegten Menge Gold. Deshalb werden diese Papiere steuerlich wie physisches Gold behandelt. Besonders Anleger, die auf den Goldpreis spekulieren, nutzen Papiergold.
Wenn die wirtschaftliche Situation angespannt wird, wenden sich viele Anleger vom Aktienmarkt ab und entscheiden sich für Gold. Es ist eine schwierige Entscheidung. Was ist besser? Ist es sinnvoll, sich jetzt einem sicheren Hafen zuzuwenden? Oder kostet es Geld, wenn man den Aktienmarkt jetzt verlässt?
Das Problem ist, dass niemand konkrete Aussagen darüber treffen kann, wie die Kurse sich entwickeln. Nach vielen Jahren Aktienboom, sollte eine Korrektur überfällig sein. Angedeutet hat sich diese bereits. Doch da ist noch deutlich Luft nach unten.
Edelmetalle sind schon immer sicher gewesen. Ein Papier, welches mit physischem Gold gleichgesetzt wird, ist z.B. Xetra-Gold®, welches mit der Wertpapierkennnummer (WKN) A0S9GB und der ISIN DE000A0S9GB0 über jedes Wertpapier-Ordersystem mit Anschluss am elektronischen Handelssystem Xetra, gekauft werden kann. Xetra-Gold® wird außerdem am Frankfurter Parkett und an verschiedenen Regionalbörsen gehandelt und in Deutschland, Österreich und Luxemburg öffentlich angeboten.
Xetra-Gold® soll jederzeit zu 100 Prozent durch Gold gedeckt sein. Mit Xetra-Gold® wird eine Position in Gold gegen Euro erworben. Es handelt sich aber hier um eine Forderung, denn um tatsächlich Gold in den Händen zu halten, muss das Gold erst ausgeliefert werden.
Weltweit gibt es auch andere Goldpapiere, die ähnlich wie Xetra-Gold® funktionieren. Die Emittenten haben mit der Zeit festgestellt, dass Anleger ihren Auslieferungsanspruch überhaupt nicht ausüben. Deshalb ist es gängige Praxis geworden, die Edelmetalleinheiten mit mehr Papieren zu überzeichnen. Tatsächlich finden sich von Zeit zu Zeit 300 – 500 Ansprüche je Einheit Edelmetall im Umlauf. Das bedeutet wiederum, dass 300 – 500-mal mehr Edelmetall gehandelt wird, als physisch vorhanden ist.
Investoren engagieren sich auch in anderen Gold-Wertpapieren, um dort mehr Sicherheit zu finden als bei anderen Papieren. Zu diesen Gold-Wertpapieren zählen Goldminenaktien, Exchange Traded Funds (ETF), Exchange Traded Commodities (ETC), Exchange Traded Notes (ETN), an den Goldkurs gekoppelte Zertifikate sowie auch Fondsanteile.
Ein Anleger kauft einen Anteil an einem Fonds oder eine Schuldverschreibung. Dieses Papier ist dann an den Goldpreis gekoppelt bzw. bildet diesen ab. Als vorteilhaft erscheinen die gute Veräußerbarkeit über eine Börse, transparente Preise und die einfache Abwicklung über ein eigenes Depot.
Jedoch existieren auch einige Nachteile. Diese Wertpapiere sind Forderungen. Sie verbriefen lediglich Rechte und sind kein substanzieller Besitz. Darüber hinaus sind diese Wertpapiere für den sicherheitsliebenden Privatanleger aufgrund ihrer starken Schwankungen ungeeignet.
Investmentfonds und auch börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds) dürfen von Gesetzes wegen nur maximal zu 30% in physisches Gold investieren, um für den öffentlichen Vertrieb zugelassen zu werden. Das gilt für Exchange Traded Commodities (ETC) zwar nicht, jedoch handelt es sich bei diesen nur um Zertifikate, die schuldrechtliche Ansprüche verbriefen. Wird das emittierende Unternehmen eines Zertifikates zahlungsunfähig, kann das zu einem Totalverlust für den Anleger führen.
Zertifikate und ETC sind rechtlich betrachtet Schuldverschreibungen eines Anbieters. Diese können teilweise mit Gold gedeckt werden. Dann hätte der Investor im Falle eines Zusammenbruchs des Anbieters einen Anspruch auf Gold, jedoch nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als Teil der Insolvenzmasse.
Die Durchsetzung von Ansprüchen könnte sich daher als schwierig oder sogar unmöglich erweisen. Es gibt auch keine Einlagensicherungsprogramme deutscher oder internationaler Banken für die Sicherung von Ansprüchen aus Wertpapieren.
Auch die steuerliche Komponente könnte relevant sein. Wertpapiergewinne in Deutschland unterliegen der Abgeltungsteuer. Dadurch müssen Veräußerungsgewinne oder Erträge entsprechend versteuert werden.
Physisches Gold fällt grundsätzlich nicht unter die Abgeltungsteuer. Gewinne aus physischem Gold sind Kursgewinne und diese sind nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb eines Zeitraums von unter einem Jahr nach Kauf erzielte Veräußerungsgewinne müssen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
Da ein Goldinvestment grundsätzlich langfristig erfolgen sollte, stellt die Steuer somit kein Problem dar. Ein langfristiges Investment in physisches Gold ist somit ein schwerwiegendes Argument für einen langfristig gerichteten und eher sicherheitsliebenden Investor.
Unabhängige Berater und Finanzinstitute empfehlen ihren Kunden oft den Kauf von Aktien von Goldminenunternehmen oder entsprechenden Fonds. Die Kurse dieser Wertpapiere entwickeln sich in der Regel tendenziell wie der Goldkurs, allerdings meist viel stärker. Man bezeichnet so etwas als ein “gehebeltes” Investment.
Die Erträge von Goldminenbetreibern steigen mit ansteigendem Goldpreis, während die Kosten meist unverändert bleiben. Der Gewinn der Unternehmen steigt dann überproportional im Vergleich zum Goldkurs, was die Begründung für den hohen Anstieg ist. Jedoch geschieht das genauso in die Gegenrichtung, wenn der Goldkurs sinkt. Denn dann sinkt der Gewinn des Unternehmens ebenfalls überproportional und das Unternehmen kann sogar Verluste machen.
Da Gold ein limitierter Rohstoff ist, wachsen die Förderkosten tendenziell immer weiter an, da es immer schwieriger wird, neue Goldvorkommen zu finden. Goldminenunternehmen können somit auch pleitegehen. Der Preis von physischem Gold kann zwar sinken, Gold wird aber stets seinen Substanzwert behalten. Physisches Gold kann nicht pleitegehen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch Goldminenaktien bei einem Crash der Börse in Mitleidenschaft geraten. Goldminenaktien sind somit genauso unsicher wie andere Aktien auch.
Ein Investment in Papiere von Goldminenbetreibern ist daher nur für den Investoren geeignet, der sich über die Risiken im Klaren ist und diese in Kauf nimmt. Solche Wertpapiere haben keinerlei Gemeinsamkeiten mit einer Anlage in physisches Gold und sind auch keine Alternative.
Bildrechte: Michael Sielmon