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Verhinderung des Vermögensschutzes – Wie die Regierung diesen boykottiert

06/08/2021
Verhinderung des Vermögensschutzes

Verhinderung des Vermögensschutzes geschieht seit Jahren auf mehreren Ebenen. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit rechtliche Wege geebnet, Vermögensenteignungen in den Bereichen Lebensversicherung, Staatsanleihen, Bankguthaben, Aktienfonds und Immobilien zu ermöglichen. Im Bereich der Edelmetalle wurde der anonyme Kauf kontinuierlich erschwert. Soll Vermögenschutz irgendwann gänzlich verhindert werden?

Wir beobachten derzeit auf mehreren Ebenen beunruhigende Tendenzen. Die Sonderbefugnisse der Regierung aufgrund der Pandemie sollten nur für eine befristete Zeit gelten. Aber irgendwie kann man sich dem Eindruck nicht erwehren, dass die gewählten Volksvertreter sich schwer damit tun, diese Macht wieder abzugeben. Es läuft auf immer mehr Kontrolle und Einschränkungen der Rechte der Menschen hinaus. Besonders deutlich wird das im Bereich des Geldes.

Es fing vor 13 Jahren mit Einschränkungen im Bargeldverkehr an. Um Geldwäsche zu erschweren, musste jede hohe Bareinzahlung dokumentiert werden. Aktuell geht es um Transaktionen über 15.000 Euro, die als Verdachtsfälle untersucht werden. Seit Januar kann man im Tafelgeschäft nur noch für maximal 1.999 Euro anonym Edelmetalle erwerben. Wer mehr möchte, wird dokumentiert.

Einschränkungen gab es aber schon lange vorher. So war es nicht möglich, ohne Anmeldung bei seiner Bank oder Sparkasse, größere Geldbeträge vom Girokonto abzuheben. Die neuste Entwicklung geht in die Richtung, dass Abhebungen nur noch bis zu einem bestimmten Betrag möglich sein sollen. Dieses Gesetz ist zwar noch nicht in trockenen Tüchern, aber meist lassen solche Dinge nicht lange auf sich warten.

Es sieht ganz danach aus, als würde man es den Menschen vermiesen wollen, Bargeld zu benutzen. Manche Geschäfte akzeptieren schon kein Bargeld mehr und der Beitragsservice (ehemals GEZ) schließt die Barzahlung kategorisch aus. Das ist bemerkenswert, denn im Bundesbankgesetz ist das Recht, bar zu bezahlen, verankert.

In diesem Sommer beginnt die Europäische Zentralbank mit dem Testlauf für den digitalen Euro. Man munkelt, dass die Zentralbanken ein digitales Geld einführen wollen, weil sie die Konkurrenz der sich immer stärker ausbreitenden Kryptowährungen fürchten. Mit solchen Kryptowährungen hat der digitale Euro allerdings kaum etwas gemein. Während Kryptowährungen nicht ausgeweitet werden, wird der digitale Euro wohl eher ein Pendant des derzeitigen Euro werden; quasi ein Fiatgeld auf digitaler Basis.

Dieser digitale Euro soll dann wie Bargeld funktionieren. Es wird auch bestritten, dass das Bargeld abgeschafft werden soll. Aber diese Art Lippenbekenntnis sind hinreichend aus der Politik bekannt. Dort wird bekanntlich auch das „Eine“ versprochen und das Gegenteil umgesetzt. Ohne ein Verschwörungstheoretiker sein zu müssen, kann man also getrost an die Abschaffung des Bargeldes glauben. Schließlich ist das Bargeld die einzige Gefahr für das angeschlagene Geldsystem.

Gäbe es kein Bargeld mehr, bräuchten die Institute nie Angst vor einem Banken-Run haben. Der wäre nämlich fatal, denn es gibt nicht einmal ansatzweise genug Bargeld, um den Kontoabhebungen der Kunden nachkommen zu können – sollte es dazu kommen.

So wird die Bewegungsfreiheit mit dem Bargeld schrittweise immer stärker eingeschränkt und damit auch der Vermögensschutz erschwert. Für jeden Menschen sollte diese Entwicklung ein Alarmsignal sein. Doch leider wird die schrittweise Veränderung von vielen Menschen nicht wahrgenommen.

Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig vorzusorgen. Kaufen Sie Edelmetalle und bringen Sie diese mit unserem Lagerkonzept in der Schweiz in Sicherheit. Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist.

Bildrechte: Michael Sielmon

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