In der Hansestadt Bremen ist der Lastenausgleich nun zur Tagesordnung geworden. Für viele ist der Begriff Lastenausgleich ein Abstraktum aus vergangenen Zeiten. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde von staatlicher Seite eine Vermögensabgabe in Höhe von 50 Prozent des vorhandenen Vermögens durchgesetzt. Die Mittel kamen denen zugute, die durch Krieg und Verfolgung all ihr Hab und Gut verloren hatten. Was heute mit Abstand betrachtet als fair anmutet, könnte nun eine Renaissance erleben, denn die SPD fordert bereits seit Jahren einen erneuten Lastenausgleich.
Am 17.04.2020 berichteten mehrere Medien darüber, dass Ex. SPD-Chef Sigmar Gabriel für eine Vermögensabgabe in Form eines Lastenausgleichs aufgrund der finanziellen Probleme aus der Corona-Krise plädiert (Quelle). Seither rückt das Thema immer wieder in den Mittelpunkt der Politik. SPD, Grüne und Die Linke scheinen sich einig zu sein, dass die Deutschen zu reich sind und dass es Zeit ist, die Vermögen umzuverteilen.
Seither wird im Netz spekuliert, ob die Gesetzesänderung vom 12.12.2019, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I, Seite 2652 (Nr. 50) des Lastenausgleichsgesetzes die Vorbereitung dessen ist, was Sigmar Gabriel herbeisehnte. Im Gesetzestext wurden der Grund für einen Lastenausgleich von „Kriegsopferfürsorge“ auf „soziale Entschädigung“ angepasst.
Davon abgesehen wurden die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bemüht, die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zu prüfen (nachlesbar in der Arbeit vom 09.04.2020, AZ: WD 4 – 3000 – 041/20 und in Ausarbeitung vom 29.09.2022, AZ. WD 4 – 3000 – 090/22). Die Änderung des Lastenausgleichsgesetzes tritt am 01.1.2024 in Kraft.
Nun könnte man das alles als zusammenhangslose Zufälle abtun, wenn da nicht das Wahlprogramm der SPD Bremen wäre, die erst kürzlich bei der Wahl die Mehrheit für sich geholt hat. Im Zukunftsprogramm 2023 – 2027 heißt es auf Seite 185 unter Punkt 15.3 Steuern, Zitat: „Durch die Corona-Krise und den Krieg in der Ukraine ist zudem ein weiterer drängender Handlungsbedarf entstanden. Während viele Menschen Einnahmeeinbußen erlitten oder durch erhöhte Preise und Ausgaben spürbare Mehrbelastungen zu tragen haben, sind andere – relativ zu ihrem Einkommen und Lebensstandard – durch die Krisen kaum belastet worden. Manche Unternehmen haben durch die Krisen sogar außerordentlich profitiert und einige von ihnen haben sich sogar mittels ihrer Marktmacht an ihnen in einer empörenden Weise leistungslos bereichert.
Wir halten es daher für geboten, dass ein Lastenausgleich vorgenommen wird, ähnlich dem, wie er nach den großen Verwerfungen durch den Zweiten Weltkrieg in den frühen Jahren der Bundesrepublik vorgenommen wurde.“ Zitat Ende.
Es obliegt wohl jedem selbst, wieviel man diesen „Zufällen“ beimisst. Zumindest ist ab Januar 2024 eine gesetzliche Grundlage in Kraft, die einen Lastenausgleich aufgrund einer Sozialen Entschädigung legitimieren würde. Schaut man sich den Staatshaushalt, die Schulden oder öffentlichen Hand, die schrumpfende Wirtschaft du die damit dahinschmelzenden Steuereinnahmen an, wäre der Zeitpunkt einer geplanten Enteignungsinitiative mehr als passend.
Sollte es dazu kommen, wäre Vermögen außerhalb der Grenzen Deutschlands und der EU viel besser aufgehoben als im Landesinneren. Insofern bieten die Lagerlösungen der Bullion Value in der Schweiz, insbesondere das Zollfreilager eine Möglichkeit, einen Teil des Vermögens vor einer möglichen Enteignung zu bewahren.
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, die Wahlprogramme der SPD für zukünftige Wahlen genau zu studieren, ob sich dort nicht auch das Thema Lastenausgleich einschleicht.
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