Physische Edelmetalle gewinnen an Bedeutung. Die wirtschaftliche Situation auf der ganzen Welt ist seit Beginn der Corona-Infektion angespannt. Zahlreiche Unternehmen kämpfen mit existenzbedrohenden Umsatzeinbußen. Die geringen Umsätze der Unternehmen wirken sich auf die Steuereinnahmen von Bund Ländern und Gemeinden aus. 81 Mrd. Euro Steuern bleiben bisher aus. Auf der anderen Seite geben Bund und Länder Geld mit vollen Händen aus. Doch für dieses Geld muss letztendlich der Steuerzahler geradestehen.
Wege zu höheren Steuern werden stets schnell gefunden. Eine geplante Steuerpflicht für Wertpapiere, die einen Anspruch auf Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen garantieren, soll das Einnahmen-Loch der Finanzämter schließen. Wenn man bedenkt, welche Volumina an solchen Papieren gehandelt werden, ist dieser Plan nachvollziehbar.
Der Handel von edelmetallgedeckten Papieren ist viel einfacher als der Handel mit physischen Edelmetallen. Spekulation ist damit ebenfalls viel leichter. Spekulanten kaufen und verkaufen meist über kürzere Zeiträume. Folglich gäbe es einen warmen Regen in die Kassen der Finanzämter.
Gewaltiges Handelsvolumen
Im letzten Jahr wurde an den Börsen weltweit Papiergold im Wert rund 9,8 Billionen USD gehandelt. Im Vergleich dazu wurde physisches Gold in Höhe von 42 Milliarden USD umgesetzt. Pro physischer Unze Gold wurde also 233-mal so viel Papiergold gehandelt. Um sich diese gewaltigen Summen vorzustellen, müssen die Zahlen in Relation zum vorhandenen Gold gesetzt werden.
Wie viel vom bisher geförderten Gold noch vorhanden ist, weiß niemand. Experten spekulieren darüber und ihre Einschätzungen sind sehr unterschiedlich. Der Goldbestand soll, je nach Expertenmeinung bei rund 90.000 Tonnen, bei 125.000 bis 155.000 Tonnen oder auch bei 150.000 bis 170.000 Tonnen liegen. Nicht gefördertes Gold nicht inbegriffen. Es wird deutlich, dass der tatsächliche Bestand ein Mysterium ist.
Bei einem durchschnittlichen Preis je Unze Gold von 1.393,02 USD im Jahr 2019 wären es also 7.035074.873,3 Unzen Gold, die gehandelt wurden. Das sind insgesamt fast 219.000 Tonnen Gold, also weit mehr, als physisch überhaupt existiert. Es muss also eine bestimmte Menge Gold immer und immer wieder gehandelt werden, das Papiergold also in ständiger Bewegung sein. Anders wäre das nicht erklärbar
Sprudelnde Steuerquelle?
Diese fetten Umsätze hat die öffentliche Hand nun als Steuerquelle im Visier. Und warum auch nicht? Schließlich ist der Handel mit Papiergold auch einer der stärksten Faktoren bei der Goldpreismanipulation. Würden die Transaktionen besteuert, ginge das zu Lasten der Erträge. Es wäre also denkbar, dass der Handel mit edelmetallgedeckten Papieren an Attraktivität verlieren könnte und stattdessen der physische Besitz stärker in das Bewusstsein der Anleger tritt.
Es geht dabei um eine Erweiterung zu § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommenssteuergesetz (EStG): „Erträge aus Kapitalforderungen, bei denen statt der Rückzahlung des geleisteten Geldbetrages eine Sachleistung gewährt wird oder eine Sachleistung gewährt werden kann“. Aus dem am 17. Juli veröffentlichten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 ist zu entnehmen, dass zukünftig auch Kapitalanlagen erfasst werden, die auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet und wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG-E); der erweiterte Tatbestand soll erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden sein, die ab dem 01. Januar 2021 zufließen (§ 52 Abs. 28 Satz 26 EStG-E).
Bisher waren Veräußerungsgewinne von physischen Edelmetallen und Papiergold nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Also war es egal, ob der Investor Edelmetalle oder Papiere. Gewinne aus der Veräußerung von Goldpapieren sollen ab Anfang 2021 der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent (+ Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) unterliegen; abzüglich Freibeträge über Freistellungsauftrag. Die Behandlung physischer Edelmetalle bleibt unverändert. Das wird sicherlich an 2021 ein zusätzliches Argument pro physisches Gold werden.
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